Anklage gegen AOK-Vorstände - Vorwurf der Untreue bei Abrechnungen

Hamburg (dpa) - Wegen des Verdachts der Untreue hat die Hamburger
Staatsanwaltschaft Anklage gegen mehrere Vorstandsmitglieder der AOK
Rheinland/Hamburg erhoben. Es gehe um Untreuevorwürfe zum Nachteil
anderer Krankenkassen durch unberechtigte Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds im Rahmen des Morbiditätsorientierten
Risikoausgleichs (Morbi-RSA), erklärte eine Sprecherin der
Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Die Vorwürfe richteten sich gegen
drei Angeklagte, die von 2011 bis 2016 als Vorstandsmitglieder tätig
waren. Vier weitere Beschuldigte seien wegen Beihilfe angeklagt.

Die Anklage liege vor und sei den Beteiligten zugestellt worden,
erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts. Sollte es zu einem
Prozess kommen, würde dieser nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor
einer Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Hamburg
stattfinden.

Die AOK Rheinland/Hamburg wies die Vorwürfe der Anklage entschieden
zurück. Grundlage des Verfahrens sei ein bereits 2016 beigelegter
Rechtsstreit zwischen der Krankenkasse und dem
Bundesversicherungsamt, dem heutigen Bundesamt für Soziale Sicherung.
«Die aktuell in den Medien geäußerten Vorwürfe, es habe vorsätzli
che
Falschabrechnungen zulasten des Gesundheitsfonds gegeben, sind
haltlos», erklärte der Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg.