Studie: Über Qualität von Pflegeheimen wird mangelhaft informiert

Die Untersuchung der Bertelsmann Stiftung sieht bei der Transparenz
große Unterschiede unter den Bundesländern. Wichtige Infos zu
Pflegeheimen sind demnach nur in sechs Ländern für Verbraucher
einsehbar.

Gütersloh (dpa) - Die Mehrheit der Bundesländer stellt den
Verbrauchern einer Untersuchung zufolge keine Informationen über die
Qualität von Pflegeheimen bereit. Wichtige Angaben wie zum
Personaleinsatz seien zwar in allen Ländern vorhanden, blieben aber
in den meisten Bundesländern unter Verschluss, kritisierte die
Bertelsmann Stiftung bei Vorlage der «Weissen Liste» am Donnerstag.
Menschen, die auf der Suche nach einem Pflegeheim seien, würden damit
Informationen zu wesentlichen Auswahlkriterien vorenthalten.

In zehn Ländern werden Daten, die sich aus Prüfungen der
landesrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben, demnach gar
nicht veröffentlicht. Verbraucher erfahren somit nichts darüber, ob
in einem Heim Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu
beanstanden sind, wie die Stiftung rügte. Ebenso wenig lasse sich
nachvollziehen, welche Einrichtungen besonders gut aufgestellt seien.

Nur Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin
veröffentlichten die Ergebnisse aktiv, so dass sie allgemein
verfügbar seien. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die
Prüfergebnisse nach Angaben der Stiftung zumindest durch die
Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings seien die Daten
derzeit nur in den Einrichtungen direkt einsehbar, also lediglich
eingeschränkt zugänglich.

Der Mangel an Transparenz entstehe entweder, weil es eine
landesrechtliche Regelung mit Veröffentlichungspflicht nicht gebe
oder aber weil vorhandene Gesetze nicht umgesetzt würden. So sei in
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine
Publikation der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. Und die
Länder Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und
Schleswig-Holstein setzten bestehende Gesetze aus unterschiedlichen
Gründen nicht um, was «besonders gravierend» sei, hieß es in
Gütersloh.

Positiv falle Hamburg auf, wo detaillierte Angaben auch etwa zu
vorübergehenden Aufnahmestopps oder Ergebnisse aus
Angehörigenbefragungen ins Netz gestellt würden. Das
bevölkerungsreichste Bundesland NRW gehöre zu den vier Ländern, in
denen Ergebnisse der Heimprüfungen so veröffentlicht würden, dass sie

auch unabhängig vom Besuch einer Einrichtung abrufbar seien.

Die Auswahl eines Pflegeheims bedeute eine Lebensentscheidung, die
Betroffenen seien auf verlässliche Angaben angewiesen, betonte
Stiftungsvorstand Brigitte Mohn. Man könne damit auch die gute Arbeit
vieler Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar machen. «Umgekehrt sollte

es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen,
bei denen Defizite bestehen.»

Auf Bundesebene seien über den «Pflege-TüV» seit einigen Jahren
Kernergebnisse aus Prüfungen zur Qualität einsehbar, auf Landesebene
sehe das aber anders aus, bilanzierte Stiftungsexperte Johannes
Strotbek. Um gegen den Flickenteppich und erhebliche Info-Lücken
vorzugehen, sollten alle Bundesländer die relevanten Daten, die den
Aufsichtsbehörden vorliegen, auch offenlegen. Das könne zudem Impulse
für einen Qualitätswettbewerb unter den Einrichtungen setzten. Es
brauche überall konkrete gesetzliche Vorgaben, die dann aber auch
umzusetzen seien. Verbraucher, Informationsportale, Beratungsstellen
und Versorgungsforschung müssten frei auf Informationen zur
Pflegequalität zugreifen können.

Zugleich wies die Stiftung darauf hin, dass durch die Pandemie in
allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden
monatelang unterbrochen waren, weshalb Datenlücken entstanden seien.