Strafmaß für Bluttest-Unternehmerin Holmes erst im September

San Jose (dpa) - Das Strafmaß für die wegen Investoren-Betrugs
verurteilte einstige Vorzeigeunternehmerin Elizabeth Holmes wird
voraussichtlich erst im September bekannt. Anklage und Verteidigung
schlugen den Aufschub am Dienstag gemeinsam vor, da demnächst noch in
einem zweiten Teil des Verfahrens ihr einstiger Top-Manager vor
Gericht kommt. Der 37-Jährigen drohen bis zu 20 Jahre Gefängnis,
US-Prozessbeobachter gingen aber davon aus, dass das Strafmaß
deutlich geringer ausfallen werde.

Holmes hatte versprochen, mit ihrem Start-up Theranos Bluttests zu
revolutionieren. Auch komplexe Analysen, für die man heute Blut aus
den Venen abnimmt, sollten mit nur wenigen Tropfen aus dem Finger
durchgeführt werden können. Wie sich nach einer Serie von
Enthüllungsberichten herausstellte, funktionierte die Technologie von
Theranos jedoch nie verlässlich.

In dem Prozess kamen Geschworene zu dem Schluss, dass Holmes mehrere
Geldgeber gezielt hinters Licht geführt hatte, um an Finanzierung für
Theranos zu kommen. Theranos sammelte nahezu eine Milliarde Dollar
bei Investoren ein, die größtenteils ihr Geld verloren. Holmes wies
auch im Prozess die Betrugsvorwürfe zurück und versicherte, dass sie
aufrichtig an die Technologie geglaubt habe, aber nicht über alle
Probleme informiert worden sei.

Dabei erhob sie auch Vorwürfe gegen ihre einstige rechte Hand bei
Theranos, Ramesh Balwani, der im März im zweiten Teil des Verfahrens
vor Gericht kommen soll.

Über das Strafmaß für Holmes wird nach dem Urteil der Geschworenen
nun Richter Edward Davila entscheiden. Technisch gesehen drohen ihr
je 20 Jahre für jeden der vier Anklagepunkte, in denen sie schuldig
gesprochen wurde - die Strafen können in Kalifornien aber parallel
abgegolten werden. Als Termin für die Strafmaß-Verkündung schlugen
Anklage und Verteidigung den 12. September vor, wie aus
Gerichtsunterlagen hervorgeht.