Beim Sport drinnen gilt im Norden nun 2G plus - Kneipen-Sperrstunde

Strengere Corona-Regeln greifen im Norden in Restaurants und auch
beim Sport. Dort gilt 2G plus. Für Kneipen gibt es eine Sperrstunde,
Diskotheken dürfen vorerst nicht mehr öffnen. Bei Veranstaltungen
drinnen gilt Maskenpflicht.

Kiel (dpa/lno) - Beim Sport in Schleswig-Holstein kommt drinnen seit
Mittwoch die 2G-plus-Regel zum Einsatz. Damit dürfen beispielsweise
ins Fitnessstudio nur noch Geimpfte und Genesene mit frischem
negativem Test oder Auffrischungsimpfung. Am Dienstagabend hat die
Landesregierung eine neue Corona-Landesverordnung beschlossen. Bei
Veranstaltungen drinnen gilt nun grundsätzlich Maskenpflicht.

Die Landesregierung hat auch Verabredungen aus Beratungen von Bund
und Ländern wie 2G plus in Restaurants umgesetzt. Während die
Gaststätten von 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen sollen, müssen
Diskotheken vorerst ganz schließen. Weihnachtspartys in Diskotheken
und Clubs hatten in Schleswig-Holstein zur Verbreitung des Virus
beigetragen. Maskenpflicht und Kapazitätsbegrenzungen galten dort
erst ab 28. Dezember. Regierungschef Daniel Günther (CDU) räumte in
dem Zusammenhang Fehler ein.

Die Schließung der Diskotheken wurde erst möglich, weil der Landtag
am Montag für Schleswig-Holstein die epidemische Lage festgestellt
hat. Eine Regelung für ganz Deutschland war im November ausgelaufen.

2G plus gilt auch für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools sowie bei
körpernahen Dienstleistungen, bei denen für die Kundinnen und Kunden
kein Tragen einer Maske möglich ist wie in der Kosmetik. Medizinisch
oder pflegerisch notwendige Dienstleistungen sind ausgenommen. Beim
Friseur gilt weiter 3G (geimpft, genesen, getestet).

Bei Familienfesten sind auch in Gaststätten maximal zehn Teilnehmer
zulässig, unter 14-Jährige ausgenommen. Bei Sitzveranstaltungen im
Theater, im Kino oder bei Konzerten werden nur 500 Menschen erlaubt.
Bei allen anderen Veranstaltungen sind drinnen bis zu 50, in
Außenbereichen bis 100 Teilnehmer erlaubt.

Für Chöre gilt drinnen nun beim Singen Maskenpflicht, das Spielen von
Blasinstrumenten ist nicht mehr erlaubt. Ausnahme sind Profimusiker,
-Sängerinnen und Sänger sowie Prüflinge. Auch an der Kasse im
Supermarkt gilt Maskenpflicht. An Sportwettbewerben drinnen dürfen
nur noch 50 Menschen teilnehmen, draußen sind 100 erlaubt.

Eine Pflicht zu Tests dreimal pro Woche gilt ab 17. Januar für
immunisierte Mitarbeitende in Kitas ohne Auffrischungsimpfung.
Geimpfte und genesene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in
Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe müssen sich künftig
dreimal statt bislang zweimal wöchentlich testen, für Ungeimpfte
besteht dort weiter tägliche Testpflicht. Das gilt auch für ambulante

Pflegedienste.

Die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen
war im Norden am Dienstag auf 633,0 Fälle gestiegen (Montag 587,3).
Die Landesmeldestelle gab die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen am
Dienstag mit 4113 an - so viele wie noch nie in der Pandemie.
Darunter waren aber auch zahlreiche Nachmeldungen.