Corona-Verordnung: FFP2-Maske in Geschäften und neue Qurantäne-Regeln

Mit einer neuen Corona-Verordnung will die Landesregierung das
gesellschaftliche Leben gegen die Auswirkungen der Omikron-Variante
wappnen. Nicht alle wollen die Entscheidung akzeptieren.

Stuttgart (dpa/lsw) - Von diesem Mittwoch an müssen die Menschen in
Baden-Württemberg in Geschäften FFP2-Masken tragen. Das sieht die
neue Corona-Verordnung der Landesregierung vor, mit der die
Ausbreitung der besonders ansteckenden Omikron-Variante des Virus
gebremst werden soll. Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in
Innenräumen sind auch die Gastronomie, Museen und Bibliotheken -
Büros und Betriebe aber nicht. In Bussen und Bahnen reicht ebenfalls
eine OP-Maske.

Zudem gelten neue Regeln für die Quarantäne: Kontaktpersonen müssen
gar nicht mehr in Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung
haben, frisch doppelt geimpft beziehungsweise geimpft und genesen
oder frisch genesen sind. Als «frisch» gilt ein Zeitraum bis zu drei
Monaten. Für alle anderen sollen Isolation oder Quarantäne in der
Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich zudem
mit PCR- oder Antigentest freitesten. Bisher galt für Kontaktpersonen
einer mit Omikron infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14
Tagen - freitesten war nicht möglich.

Grund für die Verkürzung ist die Sorge, dass das öffentliche Leben
zusammenbrechen könnte, wenn sehr viele wegen Omikron zuhause bleiben
müssten. Zudem bleibt es mindestens für weitere drei Wochen bei den
Einschränkungen der Alarmstufe II. Auch wenn die Zahl der
Covid-Patienten auf den Intensivstationen derzeit sinkt, will das
Land keine Lockerungen zulassen. Hintergrund ist die Sorge vor einer
Überlastung des Gesundheitswesens.

Der Landesvorsitzende des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga,
Fritz Engelhardt, kritisierte, dass die Corona-Alarmstufe II im Land
in Kraft bleibe. «Jede Planungssicherheit für Betriebe und
Beschäftigte wird dadurch zunichte gemacht.» Das Vorgehen der
Landesregierung wirke «willkürlich». Der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit müsse bei allen Maßnahmen gewahrt bleiben.
«Ob
dies aktuell noch der Fall ist, werden möglicherweise bald wieder
einmal Gerichte zu beurteilen haben.»