Neuer Regelkatalog: NRW empfiehlt FFP2-Masken beim Einkaufen

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land NRW spricht erstmals eine dringende
Empfehlung für das Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen aus. In den
neuen «Hygiene- und Infektionsschutzregeln» zur
Coronaschutz-Verordnung wird dies mit der neuen Omikron-Variante
begründet.

Da die Variante besonders ansteckend sei, sei es wichtig, in
«geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen
FFP2-Masken oder vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95) ohne
Ausatemventil zu tragen.» Weiter heißt es in dem Regelkatalog: «Beim

Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen
Personennah- und -fernverkehrs wird daher die Verwendung von
FFP2-Masken oder vergleichbaren Masken dringend empfohlen.»

Verpflichtend ist in Bussen, Bahnen oder in Geschäften weiterhin eine
medizinische Maske - worunter zum Beispiel auch sogenannte OP-Masken
fallen. In Baden-Württemberg - wo es bereits die dringende Empfehlung
wie nun in NRW gab - gilt ab Mittwoch eine FFP2-Pflicht in
Supermärkten.

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