Ministerium: Auffrischimpfungen für Jugendliche im Ermessen der Ärzte

Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche ab zwölf werden bisher
in den Bundesländern ganz unterschiedlich gehandhabt. Hessen verweist
darauf, dass es keine generelle Stiko-Empfehlung gebe - und setzt auf
die Ärzte.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen überlässt die Entscheidung über

Booster-Impfungen für Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren
weiterhin den Arztpraxen. Es liege im Ermessen der Ärzte,
Impf-Entscheidungen für Patienten zu treffen, die derzeit nicht unter
die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) fallen, teilte
das hessische Sozialministerium der Deutschen Presse-Agentur auf
Anfrage mit. «Sollte ein Arzt oder eine Ärztin hier mit Verweis auf
die Stiko-Empfehlung nicht impfen wollen, kann zum Beispiel im Falle
von Risikopatienten in der Familie auch der behandelnde Facharzt eine
solche Impfung vornehmen.»

In einigen anderen Bundesländern können seit Anfang Januar bereits
Minderjährige von 12 bis 17 Jahren über zentrale Anmeldeportale
Termine für die Booster-Impfungen bekommen, so etwa in
Rheinland-Pfalz und im Saarland. In Nordrhein-Westfalen bieten die
Impfstellen der Landkreise und kreisfreien Städte solche
Auffrischimpfungen für die Altersgruppe an. NRW-Gesundheitsminister
Karl-Josef Laumann (CDU) hatte von einem sehr großen Bedarf an
Auffrischimpfungen in dieser Altersgruppe gesprochen.

Ein Sprecher des hessischen Sozialministeriums sagte: «Die
Jugendlichen sind ja nicht gänzlich ungeimpft.» Es sei auch davon
auszugehen, dass der Immunschutz in dieser Altersgruppe deutlich
langsamer nachlasse als bei älteren Menschen. Die Kapazitäten für
Auffrischimpfungen in dieser Altersgruppe wären grundsätzlich da. «Es

ist einfach so, dass man sich an den Stiko-Empfehlungen orientieren
möchte.» Ähnlich äußerte sich die Landesärztekammer Hessen. «
Wir
verweisen bei Fragen zu Impfungen auf das RKI beziehungsweise die
Empfehlungen der Stiko», erklärte eine Sprecherin.

Die Stiko empfiehlt allen Geimpften ab 18 Jahren eine
Auffrischimpfung gegen das Coronavirus mit einem sogenannten
mRNA-Impfstoff - im Mindestabstand von drei Monaten zur
Grundimmunisierung. In Einzelfällen - etwa wenn eine Ausbildung in
einem Seniorenheim oder im Krankenhaus absolviert wird - empfehle die
Stiko das Boostern auch für Jugendliche ab zwölf, so das Ministerium.

Ende Dezember hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
in einem Schreiben, das unter anderem an die Bundesländer ging,
klargestellt, dass Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren
«unabhängig von den Empfehlungen» der Stiko grundsätzlich einen
Anspruch auf Auffrisch-Impfungen hätten. Für sie komme der
Biontech-Impfstoff in Frage. Im Falle von Impfschäden bei Kindern und

Jugendlichen garantiere der Bund einen Versorgungsanspruch, sofern
ein für diese Personengruppe zugelassener mRNA-Impfstoff wie etwa
Biontech verwendet werde.