2G-plus-Regel in Restaurants und im Vereinssport im Norden

Kiel (dpa/lno) - In Restaurants in Schleswig-Holstein soll von diesem
Mittwoch an die 2G-plus-Regel gelten. Damit haben nur Geimpfte und
Genesene mit frischem negativem Test oder einer Auffrischungsimpfung
gegen das Coronavirus Zutritt. Gleiches gilt auch beim Sport in
Fitnessstudios oder in Vereinen. Die neue Verordnung sollte noch am
Dienstagabend von der Landesregierung in Kiel offiziell verkündet
werden.

Zuvor hatte die Regierung schon angekündigt, dass Diskotheken vorerst
schließen und Gaststätten von 23.00 bis 5.00 Uhr dichtmachen müssen.

Bei Sitzveranstaltungen im Theater, im Kino oder bei Konzerten sind
nur 500 Menschen erlaubt. Eine Testpflicht gilt ferner für
Beschäftigte in Kitas, die geimpft oder genesen sind, aber noch keine
Auffrischungsimpfung bekommen haben.