Neue Quarantäne-Regeln gelten in Thüringen sofort

Erfurt (dpa/th) - Thüringen setzt kurzfristig die neuen
Quarantäne-Regeln um, auf die sich Bund und Länder verständigt haben.

Es gehe um die Kontaktpersonen sowie Infizierte im Zusammenhang mit
der Omikron-Variante des Virus, teilte das Gesundheitsministerium am
Dienstag in Erfurt mit. Der dafür erforderliche Erlass trat laut
Ministerium noch am selben Tag für zunächst unbestimmte Zeit in
Kraft. Ausgenommen von der Quarantänepflicht seien Menschen ohne
Corona-Symptome, die geboostert sind oder bei denen die vollständige
Impfung oder eine Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegen.

Für alle anderen Kontaktpersonen gelte bei einer nachgewiesenen
Infektion mit der Omikron-Variante oder bei einem konkreten Verdacht
eine Quarantäne-Dauer von zehn Tagen. Eine Verkürzung auf sieben Tage
sei bei Vorlage eines negativen Testergebnisses - PCR- oder
Antigenschnelltest - möglich. Bei Mädchen und Jungen unter 18 Jahre
sei bei einem negativen Test eine Verkürzung auf fünf Tage erlaubt,
erklärte das Ministerium. Das gelte allerdings nicht für Jugendliche,
die während einer Ausbildung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen
oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiteten.

«Mit dem neuen Quarantäne-Erlass setzen wir in Thüringen die
bundeseinheitlichen Regelungen im Umgang mit der Omikron-Variante
um», erklärte Gesundheitsministerin Heike Werker (Linke). Durch
Verkürzung der Quarantäne und die Möglichkeit des Freitestens werde
Vorsorge getroffen, dass die kritischen Infrastruktur funktionsfähig
bleibe.

Auch für die häusliche Isolation für Infektions- oder Verdachtsfäll
e
wurden Regelungen getroffen. Die Absonderungsdauer beträgt demnach
zehn Tage und kann durch negativen Test auf sieben Tage verkürzt
werden.