Neue Corona-Landesverordnung bringt Erleichterung für Geboosterte

Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern hält an seinen
vergleichsweise strengen Corona-Schutzmaßnahmen fest, gewährt aber
Lockerungen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung. Von Mittwoch
an entfällt für diese Personen beim Besuch von Gaststätten,
Fitnessstudios oder anderen Einrichtungen, für die die 2G-plus-Regel
gilt, die Testpflicht generell. «Das ist eine Erleichterung für alle,
die geboostert sind», sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig
(SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Bislang galt
in Mecklenburg-Vorpommern eine Frist von 14 Tagen nach der dritten
Impfung. Die 2G-plus-Regel besagt, dass Zugang nur Geimpfte und
Genesene mit negativem Corona-Test haben oder eben mit der
Auffrischungsimpfung.

Schwesig erneuerte angesichts der raschen Ausbreitung der
Omikron-Variante ihren Appell, sich gegen Corona impfen zu lassen:
«Umso mehr geimpft und geboostert sind, umso mehr
Lockerungsmöglichkeiten gibt es eben auch», betonte sie.

Nach Angaben Schwesigs wurden in der Corona-Landesverordnung, die ab
Mittwoch gilt, auch die Quarantänevorschriften neu gefasst. Für
Infizierte wurde die Quarantänezeit von 14 auf 10 Tage verkürzt. Die
Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden vom Bund geregelt. Die
Isolierungszeiten sollen verkürzt werden, damit wichtige
Infrastrukturen bei einer rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante
nicht zusammenbrechen. Als gefährdet gelten neben Krankenhäusern auch
Energie- und Wasserversorgung.