Gericht weist Antrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel zurück

Magdeburg (dpa/sa) - Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts hat
einen Antrag gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel zurückgewiesen.
Die Regelung und die damit verbundene Prüfpflicht der 2G-Nachweise
seien verhältnismäßig, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Antrag

stammte laut Gericht von einem «Betreiber von bundesweiten Filialen
des Textileinzelhandels» und forderte die «Außervollzugsetzung von
Paragraph 2a» der aktuellen Eindämmungsverordnung. Dieser Teil der
Verordnung legt den Betreibern bestimmter Ladengeschäfte unter
anderem die Pflicht auf, nur geimpfte und genesene Kunden einzulassen
und die Zugangsberechtigung zu prüfen.

Die Behörde in Magdeburg befand, dass das Infektionsschutzgesetz eine
hinreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff darstelle. Zum
Schutz der öffentlichen Gesundheit den Zugang zu bestimmten Angeboten
von entsprechenden Nachweisen abhängig zu machen, könne nur dann
erreicht werden, wenn das Land auch eine Kontrollpflicht regeln
dürfe, teilte das Gericht mit.