Nach Urteil: Chefarzt arbeitet nicht mehr für Paderborner Krankenhaus

Minden/Paderborn (dpa/lnw) - Nach Vorwürfen um falsch ausgestellte
Weiterbildungszeugnisse arbeitet ein Mediziner nicht mehr in einem
Krankenhaus in Paderborn. «Wir können Ihnen bestätigen, dass der
Chefarzt nicht mehr in unserem Haus tätig ist», teilte eine
Sprecherin am Montag der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit.
Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.

Der Trennung war eine jetzt gerichtlich bestätigte Entscheidung der
Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) vorausgegangen. Die Kammer hatte
dem Mediziner die Weiterbildungserlaubnis im Juni 2020 entzogen. Nach
einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden zu Recht, weil der
der Arzt in einem Fall eine Weiterbildung bescheinigte, die so nicht
stattgefunden hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. In
einem weiteren Fall wurde ein falscher Zeitpunkt für eine
Weiterbildung attestiert.

Vor Gericht hatte sich der Arzt uneinsichtig gezeigt. Auch aus diesem
Grund könne die Ärztekammer davon ausgehen, dass es auch in Zukunft
Pflichtverletzungen geben könnte. Die Entscheidung ist noch nicht
rechtskräftig, der Gang vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Münster ist möglich (Az.: 7 K 1887/20).

Die Ärztekammer hatte dem Mediziner im Juni 2020 die
Weiterbildungsbefugnis entzogen. Gegen diesen Schritt war der Arzt
gerichtlich vorgegangen. Nach Auffassung der Verwaltungsrichter könne
die Ärztekammer aber zu Recht davon ausgehen, dass für die Aufgabe
die nötige persönliche Eignung fehle. Es bestehe Wiederholungsgefahr.
Er sei als weiterbildender Arzt Garant für die Erfüllung der Aufgabe.
Besonders, weil bei der Praxis-Weiterbildung im Krankenhaus die
Erfüllung nicht gesondert überprüft werde. Die Kammer müsse sich
deshalb auf die Angaben verlassen können.

In der bescheinigten Weiterbildung hatte der sich weiterbildende
Mediziner die Operationen im Januar 2018 aber nicht in Paderborn im
Beisein des Klägers, sondern in Libyen gemacht. Das wurde aber von
der Ärztekammer nicht anerkannt. Für ein Weiterbildungszeugnis im
Juli 2019 soll der Kläger einen falschen Zeitraum ausgestellt haben.