Corona-Ausnahmeregeln für Schüler verlängert - aber weiter Alarmstufe

Recht glimpflich ist der Südwesten ins neue Corona-Jahr gestartet.
Die Zahl der Covid-Patienten auf Intensivstationen ist merklich
gesunken. Doch Lockerungen sind wegen Omikron nicht drin - nur für
ungeimpfte Schüler gibt es weiter Ausnahmen.

Stuttgart (dpa/lsw) - In Baden-Württemberg sollen von diesem Mittwoch
an einige neue Corona-Regeln gelten: Um sich für die Omikron-Variante
des Coronavirus zu wappnen, will das Land an der Alarmstufe II mit
härteren Einschränkungen festhalten, auch wenn die Grenzwerte bei der
Belastung der Kliniken zurzeit nicht überschritten werden. Dagegen
hält die grün-schwarze Landesregierung an den Ausnahmen für
ungeimpfte Schülerinnen und Schüler fest. Die 12- bis 17-Jährigen
können auch im Februar mit ihrem Schülerausweis als Testnachweis ins
Café, Kino oder zum Fußballtraining. Für die Quarantäne gibt es
ebenfalls neue Regeln: Sie wird für Kontaktpersonen genauso verkürzt

wie die Isolierung von Corona-Infizierten.

Um die Impfquote zu erhöhen, hatte das Land schon im November mal
erwogen, die Ausnahmeregeln für ältere Schüler auslaufen zu lassen.
Nun will man den Jugendlichen und ihren Eltern doch mehr Zeit lassen
- auch für eine Booster-Impfung. «Wir sind uns einig, dass wir die
Schülerausnahmeregeln verlängern», sagte Grünen-Fraktionschef Andre
as
Schwarz der dpa. Gleichwohl rate man dringend zum Impfen, das der
einzige Ausweg aus der Pandemie sei. Das Gesundheitsministerium
bestätigte, dass die bis Ende Januar geltenden Ausnahmen bis Ende
Februar verlängert werden. «Auch nicht-geimpfte Jugendliche haben
damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt
zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2GPlus gilt», hieß es.

Für die Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen gibt es seit Sommer eine
Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission. Für Kinder unter 12
Jahren gelten sowieso Ausnahmen, weil es für sie noch keine
allgemeine Impfempfehlung gibt.

Auch aus Sorge vor Omikron werden alle Schülerinnen und Schüler ohne
eine Auffrischungsimpfung («Booster») in dieser ersten Woche nach den
Weihnachtsferien täglich getestet, sofern an ihren Einrichtungen
Antigenschnelltests angeboten werden. Von der zweiten Woche bis zu
den Faschingsferien (ab 25. Februar) sind drei Antigenschnelltests
oder zwei PCR-Testungen für ungeboosterte Kinder und Jugendliche
verpflichtend.

Die Landesregierung will die Vereinbarung von Bund und Ländern aus
der vergangenen Woche zur Quarantäne nun umsetzen. Es wird erwartet,
dass die Omikron-Variante des Coronavirus zu hohen Infektionszahlen
führt und viele auch als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen. Damit

das öffentliche Leben nicht zusammenbricht, hatten Bund und Länder am

Freitag vereinbart, die Quarantäne-Regeln zu ändern.

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in
Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt
geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als
«frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrige
n
sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden.
Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest
freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron
infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten
ist nicht möglich.

Obwohl die Zahl der Intensivbetten, die mit Covid-Patienten belegt
sind, und die Krankenhauseinweisungen unter den Grenzwerten bleiben,
soll es zumindest im Januar keine Lockerung geben. Das heißt, die
Alarmstufe II bleibt in Kraft, sagte eine Sprecherin. Bei einer
Lockerung hätten Diskotheken und Clubs wieder öffnen können, in
mehreren Einrichtungen würde die 2G-plus-Regel fallen.

Da in Baden-Württemberg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schärfere
Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in
der allgemeinen Corona-Verordnung nur wenig angepasst werden. Bei der
Maskenpflicht gibt es allerdings eine Verschärfung: Bisher gab es nur
eine Empfehlung, in geschlossenen Räumen FFP2-Masken zu tragen. In
der neuen Corona-Verordnung sollen FFP2-Masken nun Pflicht sein, auch
in Bussen und Bahnen.