Kabinett schreibt Corona-Landesverordnung fort

Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich immer mehr aus.
Fachleute erwarten einen drastischen Anstieg der Infektionszahlen.
Zur Eindämmung der nächsten Welle gibt es neue Schutzvorschriften,
die in Mecklenburg-Vorpommern aber zum Teil schon in Kraft sind.

Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommern rüstet sich für den
erwarteten Anstieg der Corona-Infektionen durch die ansteckendere
Omikron-Variante. Bei ihrer Sitzung am Dienstag in Schwerin will die
Landesregierung die Corona-Landesverordnung fortschreiben. Dabei
sollen die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung der
Pandemie vom Freitag eingearbeitet werden. Schärfere
Schutzvorschriften sind allerdings nicht zu erwarten, da
Mecklenburg-Vorpommern bisher schon mit die strengsten Vorgaben aller
Länder hatte und auch Diskotheken und Bars längst geschlossen sind.

Auch die 2G-plus-Regel für Gaststättenbesuche, die nun bundesweit
kommt, hat im Nordosten schon länger Bestand. Doch gibt es Neuerungen
für den Eintritt in Restaurants oder Fitnessstudios. Zugang haben
weiterhin nur Geimpfte und Genesene. Für Personen mit einer
Auffrischungsimpfung entfällt künftig aber die zusätzliche
Testpflicht sofort. Bislang galt in Mecklenburg-Vorpommern eine Frist
von 14 Tagen nach der dritten Impfung.

Zudem sollen rechtliche Vorkehrungen getroffen werden, die eine
rasche Anwendung der neuen Quarantänevorschriften sichern. Die
Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierungszeit für Infizierte

werden verkürzt, damit wichtige Infrastrukturen bei einer rasanten
Ausbreitung der Omikron-Variante nicht zusammenbrechen. Als gefährdet
gelten neben Krankenhäusern auch Energie- und Wasserversorgung.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigte bereits eine
Musterverordnung an, die zur Umsetzung in den Ländern herangezogen
werden solle.

Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes muss das
Kabinett auch neu regeln, wie die Auslastung der Intensivbetten mit
Corona-Patienten berechnet wird. Dieser Wert ist eines von drei
Kriterien des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen
bestimmt. Die Landesregierung hatte festgelegt, dass von den etwa 600
Intensivbetten im Land 100 für Corona-Patienten reserviert werden.
Die Richter bemängelten, dass die Festlegung dieser Zahl nicht
schlüssig begründet wurde.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte sich für bundesweit
einheitliche Maßgaben zur Eindämmung der Pandemie ausgesprochen,
unter anderem die Anwendung der 2G-plus-Regeln für
Gaststättenbesuche. Anders als die Mehrzahl der anderen Bundesländer
lässt Mecklenburg-Vorpommern unter den aktuellen Infektionszahlen
aber eine Öffnung von Museen, Kinos oder Theatern nicht zu.

Am Montag hatte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) in
Rostock landesweit 486 Neuinfektionen gemeldet und damit in etwa so
viele wie am Montag vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz wurde
mit 419 registrierten Neuinfektionen je sieben Tage und 100 000
Einwohner angegeben.