Kammern und Handelsverband kritisieren sächsische Corona-Pläne

Dresden (dpa/sn) - Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der
Handelsverband sehen die Pläne der sächsischen Regierung für eine
neue Corona-Schutzverordnung kritisch. Während die IHK am Montag
neben Schatten zumindest auch noch etwas Licht ausmachen konnte,
verlangte der Handelsverband eine Aufhebung der 2G-Regel (genesen
oder geimpft) für den Einzelhandel und weitere Erleichterungen. Vor
allem bei Unterschreitung von Schwellenwerten in der Pandemie müsse
2G wegfallen, teilte der Verband mit.

Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte und Baumärkte sollen
nach dem Willen des Handelsverbandes als Geschäfte der
Grundversorgung gelten und wie Supermärkte ohne 2G-Status aufgesucht
werden können. Der Verband verwies auf zum Teil andere Regelungen in
den benachbarten Bundesländern. «Nicht zuletzt führen
unterschiedliche Regelungen neben einer Wettbewerbsverzerrung zu
Lasten sächsischer Unternehmen auch zu einem vermeidbaren
Einkaufstourismus», hieß es.

Bei den IHK fiel das Fazit gemischt aus. «Die für die Gastronomie
künftig erforderlichen, zusätzlichen Testnachweise (2G plus) werden
kritisch gesehen, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit weiteren
Umsatz kosten werden», teilten die Kammern mit. Hinzu kämen die immer
weiter ausufernden und detailliert zu kontrollierenden
Ausnahmeregelungen etwa für Personen mit Booster-Impfung oder für
Leute, deren Impfung erst kurze Zeit zurückliegt.

Wie der Handelsverband forderten die Kammern die Ausweitung von
«Waren des täglichen Bedarfs» auf den Blumen- und Buchhandel. Auch
Bars, Clubs, Diskotheken und Saunen - die nach den Eckpunkten für die
neue Schutzverordnung - geschlossen bleiben müssen - brauchten eine
Perspektive, hieß es. Positiv wurden die Öffnungsmöglichkeiten etwa
für Hotels, für Reisebüros und Versicherungsagenturen, im Kultur- und

Freizeitbereich sowie bei Sport und Messen gewertet.

«Mit diesen Lockerungen kommt der Gesetzgeber vielen unserer
Forderungen nach, was zeigt, dass die kontinuierliche Zusammenarbeit
und der regelmäßige Austausch sinnvoll sind. Die angespannte
Geschäftslage der betroffenen Unternehmen kann so zumindest etwas
entlastet und die Schlechterstellung gegenüber Unternehmen außerhalb
Sachsens beendet werden», betonten die Kammern.