Neue Quarantäne-Regeln gelten ab Mittwoch im Südwesten

Stuttgart (dpa/lsw) - In Baden-Württemberg sollen von diesem Mittwoch
an neue Quarantäne-Regeln gelten. Die Landesregierung wolle die
Vereinbarung von Bund und Ländern aus der vergangenen Woche nun
umsetzen, sagte eine Sprecherin am Montag in Stuttgart. Zuvor hatten
der SWR, die «Stuttgarter Zeitung» und die «Stuttgarter Nachrichten
»
darüber berichtet. Am Dienstag soll das grün-schwarze Kabinett
entscheiden, ab Mittwoch sollen dann die Quarantäne und die
Isolierung Infizierter verkürzt werden.

Es wird erwartet, dass die Omikron-Variante des Coronavirus zu hohen
Infektionszahlen führt und viele auch als Kontaktpersonen in
Quarantäne müssen. Damit das öffentliche Leben nicht zusammenbricht,

hatten Bund und Länder am Freitag vereinbart, die Quarantäne und die

Isolierung Infizierter zu verkürzen.

Nach der Änderung müssen Kontaktpersonen gar nicht mehr in
Quarantäne, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt
geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind. Als
«frisch» gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten. Für alle Übrige
n
sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden.
Nach sieben Tagen kann man sich zudem mit PCR- oder Antigentest
freitesten lassen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit Omikron
infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen - freitesten
ist nicht möglich.

Da in Baden-Württemberg schon vor dem Bund-Länder-Treffen schärfere
Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen galten, muss hier in
der allgemeinen Corona-Verordnung nur wenig angepasst werden. Wie
schon angekündigt, soll in Baden-Württemberg die Alarmstufe II in
Kraft bleiben - auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten
Intensivbetten und die Krankenhauseinweisungen unter den Grenzwerten
bleiben.