Einspruch von Djokovic gegen verweigerte Einreise stattgegeben

Novak Djokovic hat mit seinem Einspruch gegen die verweigerte
Einreise nach Australien Erfolg. Ob er jetzt tatsächlich an den
Australian Open teilnehmen darf, steht aber noch nicht fest.

Melbourne (dpa) - Dem Einspruch des serbischen Tennisprofis Novak
Djokovic gegen seine verweigerte Einreise nach Australien ist
stattgegeben worden. Das entschied ein Gericht am Montag in
Melbourne. Welche Folgen das für die Teilnahme des Titelverteidigers
an den in einer Woche beginnenden Australian Open hat, war zunächst
unklar. Die Regierung hatte bereits vor der Verhandlung angekündigt,
sie erwäge im Falle einer Aufhebung der Einreiseverweigerung weitere
Schritte, um Djokovic weiter das Visum zu verweigern. Das bestätigte
der Regierungsanwalt Christopher Tran zum Ende der Verhandlung.

Djokovic gelang damit im Commonwealth Law Courts Building von
Melbourne ein erster wichtiger Sieg. Ob er seinen Titel beim ersten
Grand-Slam-Turnier des Jahres aber wirklich verteidigen kann, werden
die nächsten Tage zeigen. Zunächst einmal darf Djokovic aber das
Abschiebehotel, in dem er sich die vergangenen Tage aufgehalten
hatte, verlassen und bekommt seine persönlichen Dinge und Papiere
zurück, wie der Richter Anthony Kelly anordnete.

Kelly hatte im ersten Teil der Verhandlung am Montag, in der die
Anwälte von Djokovic ihre Sicht der Dinge darlegten, erklärt, er
halte das Verhalten der Behörden für unverhältnismäßig. «Was h
ätte
dieser Mann noch mehr tun können?», hatte Kelly gesagt.

Der Fall Djokovic sorgte seit Tagen für Wirbel weit über die
Tennis-Szene hinaus. Dem 34-Jährigen war am Mittwochabend (Ortszeit)
die Einreise am Flughafen in Melbourne verweigert worden. Er konnte
aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine
medizinische Ausnahmegenehmigung, auch ohne Corona-Impfung einreisen
zu dürfen, vorlegen. Djokovic wurde in ein Hotel für
Ausreisepflichtige gebracht. Der Serbe hatte gegen die Entscheidung
Einspruch eingelegt. Laut den Gerichtsdokumenten gab die Seite von
Djokovic an, dass dieser am 30. Dezember vom medizinischen Chef des
australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung erhalten habe.

Ein positiver Corona-Test aus dem Dezember 2021 sollte ihm doch noch
zur Teilnahme an den Australian Open verhelfen. Aus den
Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic am 16. Dezember 2021
zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden sein
soll. Es traten jedoch etliche Ungereimtheiten auf. Erstmals war der
Tennis-Ausnahmespieler während seiner heftig kritisierten Adria Tour
im Juni 2020 positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Schon vor dem Ärger um die Australien-Einreise war sein Impfstatus
monatelang ein Thema für Diskussionen gewesen. Der Tennisprofi hatte
daraus ein Geheimnis gemacht und den Status als Privatsache
bezeichnet, dieser ist nun aber geklärt. Aus den Gerichtsdokumenten
geht hervor, dass Djokovic in der Befragung durch einen Beamten des
australischen Grenzschutzes angegeben habe, «nicht gegen Covid-19
geimpft» zu sein.

Die Australian Open werden vom 17. bis 30. Januar ausgetragen.
Djokovic hat das Turnier neunmal gewonnen - so oft wie kein anderer.
Er strebt seinen insgesamt 21. Grand-Slam-Titel an. Damit würde er
seine Rivalen Rafael Nadal aus Spanien und Roger Federer aus der
Schweiz abhängen und zum alleinigen Grand-Slam-Rekordturniersieger
aufsteigen.