Schulstart nach Ferienende in NRW - Coranatestpflicht für alle

Die Omikron-Welle sorgt für stark steigende Infektionszahlen. Vor
diesem Hintergrund sollen an diesem Montag Millionen Schüler und
Lehrer in NRW am ersten Schultag nach den Ferien getestet werden.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Für die rund 2,5 Millionen Schüler in
Nordrhein-Westfalen beginnt nach dem Ende der Weihnachtsferien an
diesem Montag wieder der Unterricht in den Schulräumen. Alle Schüler,
Lehrkräfte und weitere Beschäftigte an den Schulen sollen am ersten
Schultag nach den Ferien auf das Coronavirus getestet werden. An den
regelmäßigen Tests in den Schulen müssten auch Geimpfte und Genesene

teilnehmen, hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) mitgeteilt.
Diese erweiterte Testpflicht solle für zusätzliche Sicherheit im
Schulbetrieb sorgen. Die Corona-Tests reagieren laut Ministerium auf
alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante.

Die engmaschigen Testungen seien eine wichtige Voraussetzung dafür,
dass die Kinder und Jugendlichen auch während der Pandemie ihr Recht
auf Bildung in den Schulen wahrnehmen könnten, betonte Gebauer im
Vorfeld des Schulstarts. Indem Infektionen erkannt werden, leisteten
die regelmäßigen Testungen an den Schulen auch einen Beitrag, das
Infektionsgeschehen in der Gesellschaft insgesamt zu kontrollieren.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW hätte es besser
gefunden, wenn an den ersten Schultagen nach den Ferien Gruppen
geteilt oder Test vorangestellt worden wären. Auf diese Weise könnten
laut GEW beim Testen Abstände eher eingehalten werden.

Grundsätzlich bleibt es bei dem bisherigen Testrhythmus für die
Schüler: An den weiterführenden Schulen stehen dreimal wöchentlich
Antigen-Selbsttests an. An den Grund- und Förderschulen sowie den
Schulen mit Primarstufe bleibt es bei der Testung zweimal wöchentlich
mit PCR-Lolli-Tests. Das immunisierte Schulpersonal soll ab Montag
dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest oder einen Bürgertest
durchführen. Das nicht immunisierte Schulpersonal soll weiterhin an
den Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter
Aufsicht in der Schule vornehmen oder einen Bürgertest vorlegen.