Regelstudienzeit wird in MV coronabedingt erneut verlängert

Zu Beginn des Wintersemesters hatte man noch auf viel Präsenz und so
etwas wie Normalität in den Universitäten gehofft. Mittlerweile gehen
die Corona-Infektionszahlen dank Omikron durch die Decke.
Wissenschaftsministerin Martin zieht Konsequenzen.

Schwerin (dpa/mv) - Die individuelle Regelstudienzeit wird in
Mecklenburg-Vorpommern wegen der anhaltenden Einschränkungen durch
die Corona-Pandemie auch für das Wintersemester 2021/22 um ein
Semester verlängert. Das kündigte Wissenschaftsministerin Bettina
Martin (SPD) nach Gesprächen mit den Hochschulleitungen des Landes
an, wie ihr Ministerium am Samstag in Schwerin mitteilte. Eine
entsprechende Verordnung werde in Kürze erlassen.

«Die Hochschulen sind im Herbst optimistisch mit Präsenzunterricht in
das Wintersemester gestartet. Leider hat sich das Pandemiegeschehen
so entwickelt, dass es nun doch zu erheblichen pandemiebedingten
Einschränkungen während des laufenden Semesters gekommen ist und
bereits seit einiger Zeit wieder vermehrt digitale Lehre in Distanz
stattfinden muss», sagte die Ministerin.

Für viele Studierende werde sich eine längere Studienzeit nicht
vermeiden lassen, sagte sie. «Wir wollen ihnen mit der Verlängerung
der Regelstudienzeit mehr Planungssicherheit geben.»

Der Allgemeine Studierendenausschusses (AStA) der Universität Rostock
begrüßte die Verlängerung. Das aktuelle Semester sei erneut nicht mit

einem regulären vergleichbar. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens
sei ein Teil der Lehrveranstaltungen wieder auf hybride oder rein
digitale Lehre ausgewichen. Quarantänephasen, teils zum Schutz der
Kommilitonen selbst auferlegt, erschwerten die Vergleichbarkeit der
Prüfungsleistungen der Studierenden.

Im Angesicht der aktuellen Situation sei die erneute Verlängerung der
Regelstudienzeit an den Hochschulen «richtig und notwendig», sagte
die stellvertretende AStA-Vorsitzende Lena Pflugstert.
«Unterschiedliche Lernbedingungen in den WGs oder Wohnungen und die
Sorge um eine mögliche Infektion führen zu einer großen Belastung der

Studierenden.» Das habe man auch dem Ministerium mitgeteilt. Auch sei
es ein wichtiges Signal, «auch BAföG-Beziehenden das Verschieben von
Prüfungsleistungen in das kommende Semester finanziell zu
ermöglichen», sagte sie.