Nach Start neuer Corona-Hilfen Anträge vor allem aus Gastgewerbe

Berlin (dpa) - Die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich von
Belastungen durch die Corona-Krise stößt vor allem im Gastgewerbe auf
Nachfrage. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurde
unmittelbar mit dem Start der verbesserten Hilfen am Freitag ein
Fördervolumen von fast 200 000 Euro beantragt. Die ersten Anträge
seien unter anderem aus Bremen und Nordrhein-Westfalen eingereicht
worden und hätten vor allem das Gastgewerbe betroffen, teilte das
Ministerium am Samstag weiter mit.

Seit Freitag können bis Ende April Anträge für die Überbrückungsh
ilfe
IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden. Die

Förderbedingungen für Unternehmen wurden den Angaben zufolge nochmals
verbessert, «um die Sorgen der betroffenen Branchen aufzunehmen». So
könnten jetzt nicht nur Sach-, sondern auch Personalkosten geltend
gemacht werden, die Unternehmen durch 2G- und
2G-plus-Zutrittskontrollen entstehen.

Man gehe davon aus, dass je nach Pandemieverlauf bis zu 100 000
Unternehmen Anträge stellen, hieß es weiter. Bereits in den nächsten

Wochen würden erste Abschlagszahlungen ausgezahlt, hatte
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gesagt. «Wir wissen, dass
es für viele Unternehmen aufwendig und kostspielig ist, 2G-Regeln
umzusetzen oder andere Corona-Zutrittsbeschränkungen zu vollziehen.»
Finanzminister Christian Lindner (FDP) betonte: «Damit stehen wir den
Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut
es geht abzumildern.»

Überbrückungshilfe IV kann über die Plattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Für die
Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen der
Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro je
Fördermonat genehmigen könnten. Abschlagszahlungen sind
Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen
wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.