Probleme bei Umsetzung der Impfpflicht in Österreich bahnen sich an

Wien (dpa) - Bei der Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Österreich
ab Februar bahnen sich technische Probleme an. Das für
Gesundheitsdaten zuständige Informationssystem Elga und deren Partner
benötigten für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das
nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022, heißt es in
einer am Freitag bekanntgewordenen Stellungnahme zum Gesetz über die
Impfpflicht. Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht
konsultiert worden, so die Elga. Die zeitliche Verzögerung solle «für

ein finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen
mit drei Teilimpfungen genutzt werden».

Auch Datenschützer übten Kritik an dem Entwurf der Regierung. Die
Begutachtungsfrist endet am Montag. Bisher sind Zehntausende
Schreiben im Parlament eingegangen, darunter viele Serienbriefe von
Impfskeptikern.

Das Gesundheitsministerium zeigte sich unbeirrt. Ein erster
Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzentwurf
am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen hervorgehen,
dass eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das
«selbstverständlich berücksichtigt». Dies ändere aber nichts am
Inkrafttreten der Impflicht mit Februar, hieß es. «Die Einhaltung der
Impfpflicht soll ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von
behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.»

Die von der Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen geplante
Impfpflicht wird von der SPÖ und den liberalen Neos unterstützt.
Allerdings ist inzwischen eine Diskussion auch über die rechtliche
Zulässigkeit der Maßnahme ausgebrochen, da der Impfschutz durch die
Omikron-Variante des Coronavirus sinkt.