Strafbefehl mit Bewährung nach fehlerhafter Gesichtsfaltenbehandlung

Hamburg (dpa) - Wegen einer misslungenen Gesichtsbehandlung gegen
Falten hat das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek am Donnerstag einen
Strafbefehl über acht Monate Haft auf Bewährung gegen eine
Heilpraktikerin angekündigt. Die 49-Jährige aus Bielefeld (NRW) war
wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, aber nicht zu dem
Prozess erschienen. Daraufhin beantragte der Staatsanwalt den
Strafbefehl. Die Richterin stimmte zu.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die 49-Jährige am 27. Mai
2018 in Hamburg eine Kundin von einer Kosmetik-Schülerin mit
Hyaluronsäure behandeln lassen. Das Mittel sollte gespritzt werden,
um Gesichtsfalten zu glätten. Die Schülerin soll die Kundin aber
weder über das Risiko der Behandlung aufgeklärt noch auf Hygiene
geachtet haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft unterließ sie es,
die Nadeln und das Gesicht der Frau zu desinfizieren.

Bei der Kundin bildeten sich in der Folge mehrere Abszesse unter der
Haut. Die Frau musste stationär im Krankenhaus behandelt und dreimal
operiert werden. Der Strafbefehl muss formal noch erlassen werden,
wie die Richterin erklärte. Die Heilpraktikerin hat dann zwei Wochen
Zeit, dagegen Einspruch einzulegen.