Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafen werden vorerst entlassen

Hamburg (dpa/lno) - Angesichts rasant steigender Corona-Zahlen werden
Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte
Geldstrafen verbüßen, in Hamburg vorerst aus der Haft entlassen.
«Indem wir die Fluktuation in den Anstalten reduzieren, reduzieren
wir das Risiko eines Eintrags und schützen Bedienstete, Gefangene und
die kritische Infrastruktur insgesamt», sagte Justizsenatorin Anna
Gallina (Grüne) am Donnerstag mit Blick auf die grassierende
Omikron-Variante. Betroffen seien rund 70 Gefangene.

Die Justizbehörde betonte jedoch, dass die Ersatzfreiheitsstrafen
vorerst nur bis Ende April unterbrochen seien. Ersatzfreiheitsstrafen
können von einem Tag bis zu mehreren Monaten reichen und werden
beispielsweise verhängt, wenn eine Geldstrafe etwa wegen
Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr nicht bezahlt wird.

Bereits im Dezember hatte die Behörde angekündigt, dass neu verhängte

Ersatzfreiheitsstrafen ab dem 1. Januar zunächst nicht angetreten
werden müssen. Seit Beginn der Pandemie waren Ersatzfreiheitsstrafen
bereits zweimal ausgesetzt worden, nämlich von März bis Juni 2020
sowie von November 2020 bis Juni 2021. Anschließend mussten die
Verurteilten ihre Ersatzfreiheitsstrafe wieder antreten.

Gallina betonte, dass durch die Haftunterbrechung in den Gefängnissen
auch Kapazitäten etwa für Quarantänemaßnahmen gesichert würden. E
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am Wochenende waren in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel 21
Gefangene und ein JVA-Beschäftigter positiv auf das Coronavirus
getestet worden. Der Mitarbeiter sowie fünf weitere Beschäftigte aus
derselben Schicht seien in häusliche Quarantäne geschickt worden. Die
Gefangenen seien isoliert beziehungsweise in einer gesonderten
Station untergebracht worden.