Kita-Besuch nur mit Corona-Test: Neue Regeln nach Ferienende

Die Weihnachtsferien sind fast vorbei, am Montag öffnen sich neben
den Schultoren auch die Türen der meisten Kitas im Freistaat wieder.
Um der Omikron-Variante die Stirn zu bieten, verschärft der Freistaat
die Test-Regeln - vor allem für die Jüngsten.

München (dpa/lby) - Mit dem Ende der Schulferien gelten in den
bayerischen Kindertagesstätten und Schulen neue Vorgaben mit Blick
auf die Corona-Tests. Dabei sind die Änderungen an den Schulen
minimal: Die bisherigen Testmodalitäten werden beibehalten, nur
müssen sich nun auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler
wieder regelmäßig testen. Kita-Eltern jedoch müssen sich umgewöhnen
:
Wenn sie künftig nicht drei Mal in der Woche einen negativen Test bei
ihren Kinder nachweisen, dürfen diese nicht mehr in die Einrichtungen
kommen. Bislang waren diese Tests auf freiwilliger Basis nur
empfohlen. Die Regelungen im Überblick:

Für Kita-Kinder:

Ab dem 10. Januar gilt zwar weiterhin keine Testpflicht in den Räumen
der Kitas, aber eine Testnachweispflicht für die Sorgeberechtigten:
Sie müssen drei Mal in der Woche «glaubhaft versichern», dass sie
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit negativem Ergebnis
selbst zu Hause getestet haben. Die vom Freistaat per
Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen grundsätzlich montags,
mittwochs und freitags erfolgen. Ist ein Kind an einem dieser Tage
nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es
wieder betreut wird.

Die Einrichtungen können dabei selbst entscheiden, ob die Eltern als
Nachweis des Tests die Testkassette mit der negativen Ergebnisanzeige
oder aber ein jedes Mal mit dem aktuellen Datum neu unterschriebenes
Formular mitbringen müssen. Eine zunächst vorgesehene
Videodokumentation bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der
elterlichen Angaben hat das Sozialministerium in der Zwischenzeit
wieder gestrichen. «Wir gehen dabei davon aus, dass die
Personenberechtigten ihrer Testnachweispflicht nachgekommen sind,
wenn sie dies entsprechend erklärt haben», heißt es zur Begründung.


Für Schülerinnen und Schüler:

Bislang waren Schüler, die doppelt geimpft oder von einer
Corona-Infektion genesen waren, von der regelmäßigen Testpflicht im
Schulgebäude befreit. Angesichts der hohen Zahl von Infektionen und
der als ansteckender eingestuften Omikron-Variante, die zudem teils
den Impfschutz unterläuft, müssen auch sie nun wieder regelmäßig zu
m
Teststäbchen greifen.

Konkret läuft das im Freistaat so ab, dass an den Grund- und
Förderschulen zweimal pro Woche ein PCR-Pooltest gemacht wird. Dabei
lutschen die Kinder an einem Tupfer - daher auch die Bezeichnung
«Lollitest». Alle Tupfer werden gemeinsam mit dem sehr genauen
PCR-Verfahren untersucht, bei einem positiven Befund wird das
betroffene Kind durch Rückstellproben identifiziert.

Weil das Ergebnis des Pool-Tests erst mit einiger zeitlicher
Verzögerung vorliegt, wird an den Grund- und Förderschulen am
Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn zusätzlich ein Selbsttest
durchgeführt. An allen anderen Schulen testen sich die Schülerinnen
und Schüler dreimal pro Woche selbst. Alternativ wird jeweils auch
ein negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest akzeptiert.