49-Jährige wegen Fehlern bei Gesichtsfaltenbehandlung vor Gericht

Hamburg (dpa) - Wegen einer misslungenen Gesichtsbehandlung gegen
Falten muss sich am Donnerstag (14.30 Uhr) eine 49-Jährige aus
Bielefeld vor dem Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verantworten. Als
Leiterin einer Schulungsbehandlung soll die Angeklagte aus
Nordrhein-Westfalen es am 27. Mai 2018 zugelassen haben, dass eine
Kosmetik-Schülerin eine Kundin mit Hyaluronsäure behandelte. Das
Mittel sollte gespritzt werden, um Gesichtsfalten zu glätten. Die
nicht ermittelte Schülerin soll die Kundin aber weder über das Risiko
der Behandlung aufgeklärt noch auf Hygiene geachtet haben. Nach
Angaben der Staatsanwaltschaft unterließ sie es, die Nadeln und das
Gesicht der Frau zu desinfizieren.

Bei der Kundin bildeten sich in der Folge mehrere Abszesse unter der
Haut. Die Frau musste stationär im Krankenhaus behandelt und dreimal
operiert werden. Die Anklage gegen die Leiterin der
Schulungsbehandlung lautet auf gefährliche Körperverletzung. Der
Prozess war bereits dreimal verschoben worden.