Unternehmensberater scheitert mit Eilantrag gegen 2G-Regel
Kassel (dpa/lhe) - Ein Unternehmensberater ist mit der Klage gegen
die 2G-Regel in Schwimmbädern, Sportstätten und der Innengastronomie
vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel
gescheitert. Der ungeimpfte und nicht genesene Geschäftsführer hatte
gegen die Regel, wonach nur Geimpfte und Genesene Zugang zu
entsprechenden Einrichtungen haben, einen Eilantrag eingereicht.
Dieser wurde abgelehnt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.
Der Kläger hatte laut VGH argumentiert, die 2G-Regel würde ihn in
seinem Berufs- und Privatleben unzumutbar einschränken. Insbesondere
wirke sie sich in Bezug auf Restaurants geschäftsschädigend aus, da
er regegelmäßig mit potenziellen Kunden, Bestandskunden und
Mitarbeitern geschäftlich essen gehe. Die Regelung sei
unverhältnismäßig und verstoße somit gegen verschiedene Grundrechte
.
Die Kasseler Richter lehnten den Antrag ab. Weder verletze die
Regelung den Kläger in seinen Grundrechten noch verstießen die
Zugangsverbote gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die 2G-Regel
diene dazu, die Infektionsdynamik zu brechen, das Ansteckungsrisiko
zu verringern und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.
«Es ist nicht ersichtlich, dass eine sogenannte 3G- oder
3G-Plus-Regelung ein gleich wirksames Mittel zur Erreichung des vom
Verordnungsgeber verfolgten Zwecks ist», begründete der VGH seine
Entscheidung.
Auch sieht das Gericht in den Vorschriften keinen Verstoß gegen den
Allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Zum einen würden
Geimpfte und Genesene bei der derzeit noch dominierenden
Delta-Variante weniger zum Infektionsgeschehen beitragen. Zum anderen
seien nicht immunisierte Personen im Falle einer Infektion stärker
gefährdet, so schwer zu erkranken, dass sie intensivmedizinisch
behandelt werden müssten. Sie trügen somit in stärkerem Maße dazu
bei, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe.
Der Beschluss ist unanfechtbar. Dem Kläger bleibt laut VGH nun nur
der Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht.