Baden-Württemberg für kürzere Quarantänezeiten und gegen Lockerunge n

Stuttgart (dpa) - Die baden-württembergische Landesregierung hat sich
mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag für
bundesweit kürzere Quarantänezeiten ausgesprochen. Das Robert
Koch-Institut (RKI) habe bestätigt, dass die Omikron-Variante des
Coronavirus weniger lange ansteckend sei als die Delta-Variante,
sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums der Deutschen
Presse-Agentur am Mittwoch. «Dementsprechend sind bundeseinheitliche
verkürzte Isolations- und Quarantänezeiten mit Blick auf die
notwendige Entlastung der kritischen Infrastruktur angemessen und
richtig.» Diese sollten zügig umgesetzt werden.

Für alle weiteren Maßnahmen gelte: «Es ist keine Zeit für
Lockerungen.» Im Südwesten gebe es bereits weitgehende Kontakt- und
Zugangsbeschränkungen mit 2G Plus (geimpft und getestet oder genesen
und getestet) in vielen Bereichen. Diese Schutzmaßnahmen seien weiter
dringend geboten, sagte die Sprecherin. «Wir müssen davon ausgehen,
dass die Fallzahlen mit der zunehmen Ausbreitung von Omikron wieder
deutlich ansteigen.»

Bund und Länder wollen am Freitag über das weitere Vorgehen im Kampf
gegen die Pandemie beraten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
(SPD) will die Quarantäneregeln angesichts der Ausbreitung der neuen
Corona-Variante Omikron ändern. Am Mittwoch konkretisierte er seine
Vorstellungen: Für die allgemeine Bevölkerung soll demnach gelten,
dass man nach sieben Tagen aus einer Quarantäne nach Kontakt zu
Infizierten oder aus einer Isolation wegen einer eigenen Infektion
heraus kann. Bedingung ist aber ein anschließender negativer PCR-Test
oder ein «hochwertiger» Antigen-Schnelltest. Nach zehn Tagen soll die
Absonderung auch ohne Test enden.

Für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa auch in Kliniken
und Pflegeheimen soll gelten: Kontaktpersonen können nach fünf Tagen
mit obligatorischem PCR-Test aus der Quarantäne heraus, Erkrankte
nach sieben Tagen ebenfalls nur mit PCR-Test aus der Isolation.
Generelle Bedingung soll demnach zusätzlich sein, dass man zuvor
mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war.