FDP und AfD: 2G-Regel muss auch in Thüringen fallen

Erfurt (dpa/th) - Nach dem Verwaltungsgerichtsurteil zum Aufheben der
2G-Regel in bayerischen Bekleidungsgeschäften werden auch in
Thüringen entsprechende Forderungen laut. Die FDP und die AfD im
Thüringer Landtag verlangten am Mittwoch von Rot-Rot-Grün,
gleichfalls im Freistaat den beschränkten Zutritt nur für Genesene
und Geimpfte außer Kraft zu setzen.

Bekleidungsgeschäfte sollten ab sofort wieder für alle Menschen frei
zugänglich sein, erklärten die Liberalen. Die Richter hätten eine
«unglaubliche, weil unbegründete Ungleichbehandlung» beendet.

In Bayern gilt seit Ende 2021 für Bekleidungsgeschäfte genauso wie
für Buchhandlungen und Blumenläden keine 2G-Vorschrift mehr. Wie der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der vergangenen Woche entschied,
dienen sie der «Deckung des täglichen Bedarfs» und bleiben somit von

der Regelung ausgenommen.

Die AfD-Fraktion kritisierte die 2G-Regel als diskriminierend. Sie
werde nach und nach fallen, weil sie jeder Grundlage entbehre, hieß
es. Die AfD verwies ebenfalls wie die FDP auf einen verbindlichen
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, mit dem im Dezember
2021 die 2G-Regel im gesamten niedersächsischen Einzelhandel außer
Kraft gesetzt wurde. Dass die Gerichte solche Entscheidungen fällen,
sei zu begrüßen und müsse nunmehr auch für die Thüringer
Einzelhändler kommen, verlangte die AfD-Fraktion.