) Regierungssprecher: Impfpflicht im Alleingang nicht möglich

Stuttgart (dpa/lsw) - Eine Corona-Impfpflicht im Alleingang, die nur
für Baden-Württemberg gilt, ist laut einem Sprecher des
Staatsministeriums in Stuttgart nicht möglich. Das
Bundesinfektionsschutzgesetz erlaube dies nicht, sagte er am
Mittwoch. Durch die Regelung des Bundes, die Impfpflicht nur für
besonders bedrohte Teile der Bevölkerung zu regeln, bestehe eine
Sperrwirkung für die Länder, Impfpflichten einzuführen.

Der FDP-Landesvorsitzende Michael Theurer hatte Ministerpräsident
Winfried Kretschmann (Grüne) und Bayerns Regierunbgschef Markus Söder
(CSU) zuvor kritisiert, weil sie die Impfpflicht nicht ihren
Landesparlamenten vorgeschlagen hätten.

Der Regierungssprecher bezweifelte, ob eine Impfpflicht nur für Teile
von Deutschland geeignet wäre, um die Grundimmunisierung zu
erreichen. «Abgesehen davon ist es auch politisch höchst
problematisch, wenn in den Bundesländern uneinheitliche Regelungen
gelten würden.»

Über eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona soll der Bundestag
voraussichtlich in diesem Jahr in freier Abstimmung ohne
Fraktionsdisziplin entscheiden. Innerhalb der FDP im Bundestag regt
sich Widerstand. Auch Theurer hatte sich skeptisch gezeigt, ob eine
allgemeine Impfpflicht Impfgegner von einer Impfung gegen Corona
überzeugen könnte.