Schuhgeschäft klagt gegen 2G-Regel - Fall vor Verwaltungsgerichtshof

Sind Bücher und Blumen Dinge des täglichen Bedarfs? Richter in Bayern
meinen «ja« und kippen die 2G-Vorschrift für Buch- und Blumenläden.

Eine ähnliche Klage ist in Baden-Württemberg anhängig.

Mannheim (dpa) - Ein Schuhgeschäft will in einem Eilverfahren beim
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die 2G-Regel kippen.
Es handele sich um eine Filiale eines Unternehmens mit Sitz außerhalb
Baden-Württembergs, teilte der VGH in Mannheim am Dienstag auf
dpa-Anfrage mit. Die Entscheidung zu der Vorschrift, nach der in der
Corona-Pandemie nur geimpfte oder genese Menschen Zutritt haben,
werde nächste Woche ergehen. Die Klage werde ähnlich begründet wie in

Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass
für Bekleidungs-, Bücher- und Blumenläden die 2G-Regel nicht gilt.
Ihr Angebot diene der «Deckung des täglichen Bedarfs». Auch der
Schuhladen in Baden-Württemberg argumentiert laut VGH, seine Ware
gehöre zur Grundversorgung.

In der Grenzregion wie etwa in Ulm und Neu-Ulm sorgen die sich daraus
ergebenden unterschiedlichen Regelungen in Bayern und
Baden-Württemberg bei Kunden für Verwirrung - und bei Händlern für

Frust.

In einem weiteren Eilverfahren am VGH Baden-Württemberg klagt eine
Bekleidungskette gegen Kontrollpflichten für die Geschäftsleute, wie
Prüfung der Impf- und Personalausweise. Auch dieser Fall soll
kommende Woche entschieden werden.

Bislang sind nach den Worten eines VGH-Sprechers noch keine
Hauptverhandlungen im Zusammenhang mit Corona-Beschränkungen
entschieden worden. Das liege an der unerwartet hohen Zunahme der
Eilverfahren. Insbesondere über die zwangsweisen Betriebsschließungen
des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 hätte im Jahr 2021 entschieden
werden sollen. Dazu habe die Kapazität nicht gereicht. Nun wollen die
Mannheimer Richter von den Expertisen profitieren, die das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Bundesnotbremse zurate
gezogen hatte. Mitte Dezember 2021 hatten die Mannheimer ihre
Karlsruher Kollegen gebeten, ihnen die wissenschaftlichen
Stellungnahmen zukommen zu lassen.