Disco-Betreiber im Norden können Corona-Hilfen erhalten

Kiel (dpa/lno) - Betreiber von Diskotheken können auch in
Schleswig-Holstein Corona-Hilfen beantragen. «Die Betreiberinnen und
Betreiber können auch dann Überbrückungshilfen erhalten, wenn ein
Weiterbetrieb aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht wirtschaftlich
wäre und sie deshalb freiwillig schließen», sagte Wirtschaftsminister

Bernd Buchholz (FDP) am Dienstag. Es sei keine Schließungsanordnung
nötig. Diese Sonderregelung greife für die Zeit von November bis
Dezember sowie laut Ankündigung des Bundes mindestens auch im Januar.
«Bei Bedarf kann die Regelung auch verlängert werden.»

«Der Diskothekenverband selbst hat in einer Umfrage unter den
Disco-Betreibern festgestellt, dass keiner plant, seine Disco zu
öffnen», sagte Buchholz. «Das ist in der jetzigen Lage absolut
sinnvoll.»

Nach Weihnachtspartys in Diskotheken mit zahlreichen
Corona-Infektionen waren in Schleswig-Holstein mehrere Tausend
Besucher in Quarantäne geschickt worden. Seit Dienstag sind bei
Veranstaltungen drinnen nur noch 50 Teilnehmer erlaubt, zudem müssen
Tanzveranstaltungen den Behörden angezeigt werden. Zur Einhaltung der
2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars gilt nur noch ein PCR-Test, der
nicht älter als 24 Stunden sein darf.