«Corona-Spaziergänge» unterliegen laut Ministerium der Anzeigepflicht

Kiel (dpa/lno) - Über soziale Medien angekündigte sogenannte
Corona-Spaziergänge sind nach Ansicht des schleswig-holsteinischen
Innenministeriums als Versammlungen unter freiem Himmel zu werten.
Sie unterlägen damit einer Anzeigepflicht, sagte ein
Ministeriumssprecher am Dienstag in Kiel. «Denn es handelt sich bei
diesen «Spaziergängen» um örtliche Zusammenkünfte, die der
gemeinschaftlichen Erörterung oder Kundgebung dienen und auf eine
öffentliche Meinungsbildung und Präsentation dieser Meinung gerichtet
sind.» Zuvor hatten die «Lübecker Nachrichten» berichtet.

Halten sich die Teilnehmer an die Regeln, werden die Veranstaltungen
demnach geduldet. Würden diese jedoch nicht sicher durchgeführt,
seien die Versammlungen in Absprache zwischen Versammlungsbehörde und
Polizei aufzulösen, sagte der Sprecher.

Am Montagabend stoppte die Flensburger Polizei einen nicht
angemeldeten «Corona-Spaziergang» mit etwa 70 Teilnehmern. Die Stadt
Flensburg hat bei Versammlungen eine Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung erlassen. Laut Polizei leiteten Beamte gegen drei
Teilnehmer Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.