In Schleswig-Holstein gelten verschärfte Corona-Regeln

Nächster Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie:
Schleswig-Holstein legt bei einigen Schutzmaßnahmen nach. Betroffen
sind vor allem Kontakte und Veranstaltungen.

Kiel (dpa/lno) - Zur Eindämmung des Coronavirus sind in
Schleswig-Holstein seit Dienstag einige verschärfte Schutzmaßnahmen
in Kraft. Dabei geht es besonders um Beschränkungen für Kontakte und
Veranstaltungen. Die Landesregierung reagiert damit auf die rasche
Ausbreitung der Omikron-Variante, die inzwischen im Norden dominiert.

Bei Veranstaltungen wird nunmehr die Teilnehmerzahl auf maximal 50 in
Innenbereichen beziehungsweise 100 im Freien begrenzt: Bisher galten
bei halber Kapazität maximal 1000 als Limit. Die Kontaktbeschränkung
für Geimpfte oder Genesene auf maximal zehn Personen gilt nicht mehr
nur in der Wohnung, sondern auch im öffentlichen Raum.

Tanzveranstaltungen müssen jetzt grundsätzlich den Behörden angezeigt

werden. Zur Einhaltung der 2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars gilt
künftig nur noch ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein
darf. In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe müssen
Besucherinnen und Besucher FFP2-Masken tragen.

Nach Weihnachtspartys in schleswig-holsteinischen Diskotheken mit
zahlreichen Corona-Infektionen waren mehrere Tausend Besucher in
Quarantäne geschickt worden. Schleswig-Holstein liegt bei der Zahl
der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen
mittlerweile über dem Bundesdurchschnitt - nachdem es lange Zeit die
niedrigsten Inzidenzen hatte. Dithmarschen übertraf am Sonntag die
Marke 600 und rückte damit auf Platz drei der Landkreise in
Deutschland vor.