Gründerin von Bluttest-Firma Theranos schuldig gesprochen

San Jose (dpa) - Die einstige Vorzeigeunternehmerin Elizabeth Holmes
ist von US-Geschworenen des Betrugs an mehreren ihrer Investoren
schuldig gesprochen worden. Der Schuldspruch betrifft allerdings nur
vier von insgesamt elf Anklagepunkten, wie unter anderem das «Wall
Street Journal» und der Finanzdienst Bloomberg am Montag (Ortszeit)
aus dem Gerichtssaal im kalifornischen San Jose berichteten. Holmes
hatte das letztlich gescheiterte Bluttest-Start-up Theranos gegründet
und mehrere hundert Millionen Dollar bei Investoren eingenommen. Sie
wies den Betrugsvorwurf stets zurück.

Das große Versprechen von Theranos war, Bluttests zu revolutionieren:
Nur wenige Tropfen aus dem Finger sollten reichen, um auch
umfangreiche Analysen durchzuführen. Die Gesamtbewertung von Theranos
erreichte in den Finanzierungsrunden bis zu neun Milliarden Dollar,
auch das Vermögen von Holmes betrug damit zumindest auf dem Papier
mehrere Milliarden Dollar. Die heute 37-Jährige wurde als Visionärin
gefeiert und in Presseartikeln mit Apple-Gründer Steve Jobs
verglichen - was von ihrer Vorliebe für schwarze Rollkragenpullover
noch unterstützt wurde.

Unter anderem die Drogerie-Kette Walgreens stieg ein und gewährte
Platz für Theranos-Bluttests in ihren Läden. Wie sich jedoch
herausstellte, funktionierte die Theranos-Technologie nie ausreichend
verlässlich. So wurden die Tests nicht mit eigenen Maschinen der
Firma, sondern mit Labortechnik anderer Hersteller durchgeführt. Die
Anklage warf Holmes vor, Geldgeber bewusst hinters Licht geführt zu
haben, um an die Investitionen zu kommen. Die Geschworenen sahen das
den US-Medienberichten zufolge im Falle von drei Geldspritzen
bestätigt - und sprachen Holmes in einem weiteren Anklagepunkt auch
der Verschwörung zum Betrug schuldig.

Holmes sagte in dem Prozess aus, sie habe aufrichtig an die
Technologie geglaubt, sei als Chefin aber nicht über alle Probleme
informiert worden. Für eine Verurteilung mussten die Ankläger die
Geschworenen überzeugen, dass Holmes gezielt falsche Angaben gemacht
habe. Bei drei Anklagepunkten konnten sich die Geschworenen nicht auf
das nötige einstimmige Votum einigen, wie sie wenige Stunden vor dem
Urteil mitteilten.