Zugang zu Kreisgebäuden in Nordwestmecklenburg nur mit Test für alle

Wismar (dpa/mv) - Wer etwas in der Kreisverwaltung
Nordwestmecklenburg zu erledigen hat, muss einen negativen
Corona-Schnelltest vorlegen - selbst wenn er geimpft, genesen oder
sogar geboostert ist. Grund sei die noch unklare Entwicklung des
Infektionsgeschehens durch die Omikron-Variante, teilte der Landkreis
am Montag mit. Die Kreisverwaltung werde die Auswirkungen der
Regelung beobachten und auf die aktuelle Entwicklung reagieren.
Bereits für Mittwoch sei eine Überprüfung angesetzt.

In anderen Landkreisen gibt es andere Regelungen. So gilt in
Ludwigslust-Parchim für Besucher weiter die 3-G-Regel für den Zugang
zu den Gebäuden der Kreisverwaltung, wie ein Sprecher sagte.
Allerdings müssten sich alle Mitarbeiter in der ersten Woche des
neuen Jahres täglich testen.