Regelung zu assistiertem Suizid in Österreich in Kraft

Wien (dpa) - Mit dem Jahreswechsel ist die Beihilfe zum Suizid unter
Auflagen in Österreich möglich. Nachdem das sogenannte
Sterbeverfügungsgesetz in Kraft getreten ist, können Menschen mit
einer dauerhaften schweren oder unheilbaren Krankheit Zugang zu
tödlichen Medikamenten erhalten. Die aktive Sterbehilfe bleibt
weiterhin verboten.

Das Parlament beschloss die Regelung im Dezember. Demnach müssen vor
einer Selbsttötung mehrere Voraussetzungen erfüllt werden: ein
Mindestalter von 18 Jahren, eine medizinische Diagnose,
Aufklärungsgespräche mit zwei Ärzten sowie eine mehrwöchige
Bedenkzeit. Erst dann dürfen Kranke bei einem Notar oder
Patientenanwalt ihre Sterbeverfügung - ähnlich einer
Patientenverfügung - aufsetzen. Danach können sie in einer Apotheke
ein tödliches Medikament bekommen.

Das Gesetz wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof das
Verbot des assistierten Suizids aufgehoben hatte. Aus Sicht der
Richter verstieß es gegen das Recht des Einzelnen auf
Selbstbestimmung. Vier Antragsteller hatten geklagt, darunter ein an
Multipler Sklerose erkrankter Mann und ein Arzt.

Aktive Sterbehilfe ist in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und
Spanien nicht strafbar. Beihilfe zur Selbsttötung sowie indirekte und
passive Sterbehilfe sind dagegen in einigen Ländern mehr erlaubt.