Bundespolizei registriert kaum Verstöße gegen Corona-Einreiseregeln

Berlin (dpa) - Zusätzlich zu ihren normalen Aufgaben hat die
Bundespolizei im zu Ende gegangenen Jahr bei über 25 Millionen
Reisenden geschaut, ob diese die Vorgaben der
Corona-Einreiseverordnung erfüllen. Ein Sprecher teilte auf Anfrage
mit, «obwohl die Bundespolizei keine Gesundheitspolizei ist», sei bei
diesen Reisenden jeweils überprüft worden, ob die digitale
Einreiseanmeldung vollständig und korrekt ausgefüllt worden sei.
Darüber hinaus hätten die Beamten im grenzüberschreitenden Verkehr
auf dem Landweg, über die Seehäfen sowie im Luftverkehr kontrolliert,
ob die erforderlichen Nachweise - Testergebnis, Impf- oder
Genesenennachweis - vorhanden waren.

Lediglich bei fast 226 000 Reisenden - das sind rund 0,9 Prozent -
habe es Anlass zur Beanstandung gegeben. In rund 190 000 Fällen seien
Ordnungswidrigkeitsanzeigen an die zuständigen Bußgeldbehörden der
Länder übermittelt worden, in der Regel also an die Gesundheitsämter.

Dabei gab es den Angaben zufolge, je nach Verkehrsmittel, deutliche
Unterschiede. Während an den Flughäfen fast nur jeder eintausendste
Reisende negativ auffiel, gab es bei Kontrollen an der Landgrenze bei
fast jedem zwanzigsten Reisenden (4,8 Prozent) etwas zu beanstanden.

Die Corona-Einreiseverordnung war am 14. Januar 2021 in Kraft
getreten. Sie legt neben Vorschriften zur Testpflicht unter anderem
fest, wer das Formular zur digitalen Einreiseanmeldung ausfüllen
muss. Die Einreiseanmeldung ermöglicht dem Gesundheitsamt die
Kontaktnachverfolgung, sollte nachträglich eine Infektion
festgestellt werden. Doch nicht alle Reisenden kennen die jeweils
aktuell geltenden Bestimmungen. Anfangs war die Anmeldung für jeden,
der aus einem «Risikogebiet» einreiste, erforderlich. Seit dem 1.
August werden nur noch zwei Kategorien ausgewiesen, sogenannte
Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete.

Etwas über 280 000 Reisende wurden 2021 von Bundespolizisten an
Bahnhöfen oder in Zügen auf die dort geltende Pflicht zum Tragen
eines Mund-Nase-Schutzes hingewiesen. Die überwiegende Mehrheit habe
nach einem freundlichen Hinweis auf die Maskenpflicht «ein
einsichtiges Verhalten» gezeigt, hieß es. Die Landesbehörden seien
mit Bezug auf die Maskenpflicht in über 13 000 Fällen über
Ordnungswidrigkeiten informiert worden. In rund 2100 Fällen kam es zu
Platzverweisen beziehungsweise jemand durfte nicht mitfahren.

Die Zahl der Überstunden der Mitarbeiter der Bundespolizei blieb nach
Auskunft der Behörde im Verlauf des Jahres weitestgehend unverändert.
Sie lag kurz vor Weihnachten bei rund 1,45 Millionen Stunden.