Schleswig-Holstein verschärft Corona-Regeln

Kiel (dpa/lno) - Wegen massiv steigender Fallzahlen verschärft
Schleswig-Holstein seine Corona-Maßnahmen. So gelten von Dienstag an
die Kontaktbeschränkungen von maximal zehn Personen auch im
öffentlichen Raum, wie die Landesregierung am Montagabend mitteilte.
Bei Veranstaltungen werde die maximale Teilnehmerzahl auf 50 in
Innenbereichen und 100 Menschen draußen begrenzt. Ausgenommen sind
dem Beschluss zufolge Veranstaltungen, bei denen sich die
Zuschauerinnen und Zuschauer überwiegend passiv verhalten und feste
Sitzplätze haben - etwa bei Konzerten, Vorträgen, Lesungen, Theater-
und Kinovorstellungen. Allerdings gelte dort eine Maskenpflicht.

Tanzveranstaltungen müssen den zuständigen Behörden angezeigt werden

- sofern mehr als zehn Menschen teilnehmen sollen. Diskotheken und
Clubs dürfen weiterhin unter den 2Gplus-Regeln samt Maskenpflicht
öffnen. Allerdings müsse der erforderliche Corona-Test nun ein
PCR-Test sein, der nicht älter als 24 Stunden sein dürfe. Auch hier
sei die Zahl der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 50 begrenzt.

Bei rituellen Veranstaltungen von Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften darf nun dem Beschluss zufolge nur dann
von den vorgeschriebenen Abständen im «Schachbrettmuster» und von der

Maskenpflicht abgewichen werden, wenn in Innenräumen maximal 50
Menschen teilnehmen und diese 2G-Anforderungen erfüllen. Bei mehr
Teilnehmern gelten generell 2G und eine Maskenpflicht.

Schleswig-Holsteins Landesregierung empfiehlt generell für alle
Innenbereiche, in denen sich mehrere Menschen aus verschiedenen
Haushalten aufhalten, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In
Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt für
Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.