Oberverwaltungsgericht: Maskenpflicht im Wahllokal ist rechtens
Münster (dpa) - Auch Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen müssen
bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag im Wahllokal eine Maske
tragen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land
Nordrhein-Westfalen am Freitag klargestellt. Das Gericht in Münster
wies den Eilantrag eines Mannes aus Ennigerloh im Kreis Warendorf ab.
Der Antragsteller sieht durch die Maske sein allgemeines Wohlbefinden
und seine Konzentration beeinträchtigt. Außerdem wollte er mit dem
Verweigern der Maske seine kritische Haltung gegenüber den
staatlichen Corona-Maßnahmen ausdrücken, heißt es in einer Mitteilung
des OVG. Die Maskenpflicht verletze ihn in seinem Wahlrecht, so der
Mann. Dieser Sicht folgte das Gericht nicht. Der Beschluss ist
unanfechtbar (Az.: 13 B 1534/21.NE).
Die in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgeschriebene
Maskenpflicht im Wahllokal bei der Bundestagswahl sei eine
verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Verhinderung von
Corona-Infektionen, so das Gericht. Die auf wenige Minuten begrenzte
Maskenpflicht hindere keinen Wahlberechtigten an der Stimmabgabe.
Ausnahmen seien nur aus medizinischen Gründen möglich.