Mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene mit 2G-Optionsmodell

Dresden (dpa/sn) - In Sachsen gibt es für Geimpfte und Genesene
künftig mehr Freiheiten. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die
ab diesem Donnerstag (23. September) gilt, greift erstmals ein
sogenannten 2G-Optionsmodell. Wer als Veranstalter oder Clubbetreiber
nur geimpften oder genesenen Menschen Zugang gewährt, kann dann auf
die Einhaltung von Mindestabstand, Maskenpflicht oder
Kapazitätsbeschränkungen verzichten. Niemand sei verpflichtet, jeder
könne das Modell für sich selbst abwägen, hatte Sozialministerin
Petra Köpping (SPD) nach dem Beschluss im Kabinett erklärt.

Das Optionsmodell gilt unter anderem für die Innengastronomie,
Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen,
Hallenbäder, Saunen, Diskotheken oder bei touristischen Busreisen.
Für den Einzelhandel bleibt es bei den Regeln wie Hygienekonzept und
der Maskenpflicht. Für unter 16-Jährige gilt das 2G-Modell außerdem
nicht. Sie brauchen auch keinen Test, weil sie ohnehin in der Schule
regelmäßig getestet werden. Da die Nutzung des 2G-Modells dem
Gesundheitsamt drei Werktage vorher gemeldet werden muss, kann von
der Regelung frühestens am Sonntag Gebrauch gemacht werden.

Bei den Gastwirten stoßen die Pläne nach Angaben des sächsischen
Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) auf gemischte Reaktionen.
Rund 40 Prozent der Dehoga-Mitglieder lehnten das Modell ab, die
anderen zögen es in Erwägung, erläuterte Hauptgeschäftsführer Axe
l
Klein das Stimmungsbild der Branche.