Corona-Schnelltests ab 11. Oktober meist nicht mehr kostenlos

Berlin (dpa) - Corona-Schnelltests müssen ab 11. Oktober meist selbst
bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die
sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Das
legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die
einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt. Kanzlerin Angela
Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das
vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose
«Bürgertests» für alle enden soll. Da inzwischen kostenlose Impfung
en
für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Test-Kosten

durch die Steuerzahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung.

Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt aber auch einige
Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und
Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test
pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit
eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko)
vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst
in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind.
Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden
einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.

Um auch ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss
man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen -
bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie
ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen
Gründen nicht impfen lassen kann - eine Diagnose muss nach
Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer
Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.