Neue Corona-Verordnung weitet 2G-Regel aus - Fragen und Antworten

Hannover (dpa/lni) - Am Dienstag ist in Hannover eine überarbeitete
Corona-Verordnung für Niedersachsen vorgestellt worden. In einigen
Bereichen könnte der Alltag für ungeimpfte Menschen bereits in den
kommenden Tagen schwieriger werden. Was sich im Land ändert:

WAS IST NEU?

- Neu ist vor allem die Ausweitung der 2G-Regelung. Diese ist künftig
auch in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen möglich. Wenn sich
etwa ein Restaurant oder Veranstalter dafür entscheidet, nur noch
vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen oder Genesene
Zutritt zu gewähren, muss dort keine Maske mehr getragen werden oder
Abstand gehalten werden. «Wir möchten, dass das Leben für diejenigen

Menschen, die sich bereits haben impfen lassen, so unkompliziert und
so wenig beeinträchtigt wie möglich weitergehen kann», sagte
Regierungssprecherin Anke Pörksen. Zudem wurde präzisiert, was droht,
wenn Corona-Warnstufen erreicht werden.

WANN TRETEN DIE NEUEN REGELUNGEN IN KRAFT?

- Die Corona-Landesverordnung soll am Mittwoch in Kraft treten und
bis zum 10. November gültig sein. Veränderungen oder Anpassungen sind
allerdings auch vorher möglich.

WELCHE AUSNAHMEN GIBT ES BEI DER 2G-REGELUNG?

- Wer maximal 18 Jahre alt ist, kann bei 2G auch ohne Corona-Test,
Impfung und Genesung in ein Restaurant oder zu einer Veranstaltung
gehen. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen noch nicht impfen
lassen konnten, können auch rein, aber nur mit einem offiziellen
negativen Corona-Schnelltest-Resultat.

WAS BEDEUTET DAS 2G-MODELL FÜR UNGEIMPFTE UND GETESTETE?

- Bei einem 2G-Modell reicht ein negativer Corona-Test in der Regel
nicht mehr aus. Somit könnte der Alltag für ungeimpfte Menschen
komplizierter werden, weil ihnen droht, in mehr Bereichen keinen
Zutritt mehr zu bekommen. Für die anderen Menschen ist mit der neuen
Verordnung keine wirkliche Veränderung festzustellen.

WELCHE OBERGRENZE GILT BEI VERANSTALTUNGEN, DIE AUF DAS 2G-MODELL
SETZEN?

- Maximal sind 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Wenn also
etwa Fußballvereine mit Stadien, die mehr als 25 000 Plätze haben,
auf ein 2G-Modell setzen, dürfen sie dennoch nicht alle ihre Plätze
belegen. In Niedersachsen haben etwa der VfL Wolfsburg oder Hannover
96 Stadien mit mehr als 25 000 Plätzen.

WAS HAT ES MIT DEN WARNSTUFEN AUF SICH?

- Die Landesregierung hat drei Warnstufen definiert, die in ihren
Einschränkungen aufsteigend sind. Sie sind nach mehreren Indikatoren
unterteilt. Davon müssen mehrere Werte an fünf aufeinanderfolgenden
Tagen überschritten oder unterschritten sein, um Maßnahmen zu
verschärfen oder zu lockern. Die Verschärfungen treffen vor allem
Menschen, die noch nicht geimpft sind.

WERDEN VERSCHÄRFUNGEN DANN LANDESWEIT AUSGERUFEN ODER NUR IN EINEM
LANDKREIS ODER EINER KREISFREIEN STADT?

- Beides ist möglich. Wenn die Indikatoren Hospitalisierung und
Intensivbetten die kritischen Werte über- oder unterschreiten, werden
die Warnstufen vom Land ausgerufen. Wenn hingegen die Indikatoren
Hospitalisierung und Neuinfizierte die Schwellenwerte überschreiten,
rufen Landkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen aus.

Hintergrund ist, dass die Werte Hospitalisierung und Intensivbetten
landesweit erhoben werden, während sich die Sieben-Tages-Inzidenz bei
den Neuinfizierten auf den Wert in einem Landkreis oder einer
kreisfreien Stadt bezieht.

WIE KANN ICH ERFAHREN, DASS ES IN MEINEM LANDKREIS ODER KREISFREIEN
STADT VERSCHÄRFUNGEN ODER LOCKERUNGEN GIBT?

Die betroffenen Regionen teilen das in der Regel über
Allgemeinverfügungen mit, die oft auf deren Internetseiten
nachzulesen sind.

WAS SIND GEPLANTE VERSCHÄRFUNGEN BEI WARNSTUFEN?

Gilt die Warnstufe 2, ist in der Innengastronomie etwa das 2G-Modell
verpflichtend. Unterschiede gibt es ebenfalls beispielsweise bei
größeren Veranstaltungen ab 1000 Besuchern: Während bei der ersten
Warnstufe 3G möglich ist und dann ein negativer Corona-Schnelltest
als Nachweis reicht, wird bei der zweiten Warnstufe ein negativer
PCR-Test verlangt. Ab der dritten Warnstufe sind Veranstalter drinnen
zu 2G verpflichtet, draußen braucht es einen negativen
PCR-Testnachweis.

WAS BEDEUTET DAS UNTERM STRICH FÜR VERBRAUCHER UND VERBRAUCHERINNEN?

Für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte oder genesene Menschen
ändert sich erkennbar nichts im Alltag. Kinder und Jugendliche bis 18
Jahre sollen ebenfalls Zutritt erhalten. Für ungeimpfte Erwachsene
kann es hingegen deutlich unbequemer werden. Corona-Schnelltests sind
in wenigen Wochen nicht mehr kostenlos und die als verlässlicher
geltenden PCR-Tests sind in der Regel noch teurer. Somit könnte der
Alltag ohne Impfung relativ schnell ins Geld gehen.

ÄNDERN SICH REGELUNGEN IN DEN SCHULEN?

Ja, Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten Klassen müssen
künftig keine Maske mehr im Unterricht tragen. Die dreimalige
Testpflicht pro Woche bleibt zunächst bestehen. Wer vollständig
geimpft oder genesen ist, muss sich nicht testen.