Verdienstausfall für Ungeimpfte - was Arbeitnehmer wissen müssen Von Josefine Kaukemüller, dpa

Wenn man in Corona-Zeiten in Quarantäne muss, kann das finanzielle
Folgen haben. Am Mittwoch beraten die Gesundheitsminister über einen
einheitlichen Umgang mit Entschädigungen. Was bedeutet das konkret?

Berlin (dpa) - Bei einem Verdienstausfall im Falle einer
Corona-Quarantäne ist bislang erstmal der Staat eingesprungen. Nun
wollen erste Bundesländer eine schon bestehende gesetzliche Regelung
ziehen und den Anspruch für Ungeimpfte beenden. An diesem Mittwoch
wollen die Gesundheitsministerinnen und -minister über eine möglichst
einheitliche Linie beraten. Wie aus einem Entwurf für die Beratungen
hervorgeht, über den zuerst das «Handelsblatt» (Dienstag) berichtete,

ist ein Ende der Entschädigungen spätestens ab 11. Oktober im
Gespräch. Auch «Business Insider» berichtete über diesen Termin. Wa
s
gilt bislang, und was soll sich ändern? Wichtige Fragen und Antworten
im Überblick.

Um welche Fälle von Quarantäne geht es überhaupt?

Bei Infektionsverdacht etwa als Kontaktperson von Infizierten kann
das Gesundheitsamt anordnen, dass man in Quarantäne gehen muss - und
nicht ins Büro oder in den Betrieb kann. Allerdings wird dies mehr
und mehr zu einem Thema für Menschen, die noch nicht geimpft sind.
Denn für vollständig Geimpfte gelten Quarantäne-Vorgaben meist nicht.


Wer hat die Entschädigung bisher gezahlt und wer hat sie bekommen?

Bislang können Beschäftigte, die wegen angeordneter Quarantäne nicht

arbeiten konnten und deshalb finanzielle Ausfälle zu beklagen hatten,
eine Entschädigung bekommen. Konkret geht bei der Auszahlung der
Arbeitgeber in Vorleistung - und kann sich dann per Antrag wiederum
das Geld vom Staat erstatten lassen.

Dabei gilt: Für sechs Wochen kann eine Entschädigung in voller Höhe
des Ausfalls gewährt werden, wie das Bundesgesundheitsministerium
erläutert. Mit Beginn der siebten Woche kann noch eine Entschädigung
von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls zugebilligt werden
- für einen vollen Monat aber höchstens ein Betrag von 2016 Euro.

Was soll sich nun ändern?

Im Infektionsschutzgesetz stehen schon Ausnahmen für Nicht-Geimpfte -
bislang wurde sie nur noch nicht angewandt. Konkret heißt es dort,
Anspruch auf eine Entschädigung bestehe nicht, wenn die angeordnete
Quarantäne durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung hätte
vermieden werden können. Gleiches gilt, wenn man eine «vermeidbare
Reise» in ein Corona-Risikogebiet mit hohen Infektionszahlen im
Ausland gemacht hat und dann nach der Rückkehr in Quarantäne muss.

Warum sollen die Entschädigungen nicht mehr ausgezahlt werden?

Die Argumentation lautet: Ein Impfangebot konnte inzwischen jedem
gemacht werden, eine Quarantäne und finanzielle Ausfälle müssten also

schlichtweg nicht mehr sein. Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek,
der auch Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz ist, machte
zuletzt deutlich: Wenn nicht gesundheitliche Gründe gegen eine
Impfung sprächen, sehe er letztlich keinen Grund mehr, dass
Entschädigungen für Verdienstausfälle vom Steuerzahler geschultert
werden müssten. Jeder könne sich impfen lassen und eine Quarantäne
vermeiden, sagte der CSU-Politiker kürzlich der ARD.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Sympathie für
eine solche Linie erkennen lassen. Es sei wie bei kostenlosen Tests,
die vom Steuerzahler finanziert werden: Er sehe nicht ein, «warum auf
Dauer andere zahlen sollen, wenn sich jemand nicht für die kostenlose
Impfung entscheidet, obwohl er könnte», so Spahn.

In welchen Bundesländern gibt es schon jetzt Vorstöße?

Die Kompetenz für die Umsetzung liegt letztlich bei den Ländern,
obwohl ein bundeseinheitliches Vorgehen angestrebt wird. Dennoch:
Einige Länder haben bereits einen Vorstoß gemacht. Als erstes Land
hat Baden-Württemberg den Stopp für Entschädigungen für Ungeimpfte

bei Verdienstausfällen beschlossen - und ab 15. September umgesetzt.
Den Zeitpunkt begründete die Landesregierung damit, dass bis Mitte
September jeder eine Möglichkeit für eine Impfung bekommen habe.

Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Schutzimpfung etwa aus
medizinischen Gründen nicht in Anspruch nehmen können.
Rheinland-Pfalz will dies zum 1. Oktober umsetzen. Beispielsweise in
Bremen und Nordrhein-Westfalen planen die Regierungen ähnliche
Schritte im Oktober.

Soll auch im Fall einer Covid-19-Infektion nicht mehr gezahlt werden?

Doch. «Es geht um Lohn-Entschädigung für Kontaktpersonen von
Infizierten in Quarantäne - nicht um die Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall», betont eine Sprecherin des
Bundesgesundheitsministeriums. «Wer sich infiziert, ist krank und hat
ein Anrecht darauf.» Erkrankt ein Arbeitnehmer also an Corona, wird
weitergezahlt - auch bei Ungeimpften.

Wer kritisiert ein Ende der Entschädigungen für Ungeimpfte?

Die Neuregelung erhöht den Druck auf Ungeimpfte weiter - entsprechend
kontrovers ist die gesellschaftliche Debatte. So lehnt der
Sozialverband VdK die Pläne ab. «Der Verdienstausfall muss bei einer
Quarantäne unabhängig vom Impfstatus gezahlt werden», sagte
VdK-Präsidentin Verena Bentele am Dienstag laut Mitteilung.

Sie wies darauf hin, dass es zurecht keine allgemeine Impfpflicht
gebe. Also dürfe es auch keine «existenzgefährdenden Folgen» haben,

wenn sich etwa chronisch Kranke gegen eine Impfung entschieden, weil
Auswirkungen einer Impfung auf ihre Gesundheit noch nicht
einschätzbar seien. Gerade Menschen mit angeschlagener Gesundheit und
Arme würde die Streichung des Verdienstausfalls besonders treffen,
mahnte Bentele und forderte eine einheitliche Regelung.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner
Hoffmann, sprach im Deutschlandfunk von einer «Impfpflicht durch die
Hintertür». Aus seiner Sicht werde der Konflikt um eine
Corona-Impfpflicht dadurch auf Beschäftigte und Betriebe verlagert.
Im Zweifel müssten hier auch sensible Gesundheitsdaten offengelegt
werden, warum Beschäftigte sich nicht haben impfen lassen können. Es
sei ein Gebot der Solidarität sich impfen zu lassen, aber nicht mit
dem Instrument, den Entgeltersatz zu streichen, so Hoffmann.
Verdi-Chef Frank Werneke sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe:
«Die Politik steht im Wort, dass Impfen freiwillig bleiben soll.»