Testnachweispflicht für Kita-Beschäftigte gilt

München (dpa/lby) - Ungeimpfte Beschäftigte in Kindertagesstätten in

Bayern müssen seit diesem Montag nachweisen, dass sie negativ auf
Corona getestet sind. Die Tests müssen drei Mal pro Woche
durchgeführt werden, wie das Familienministerium erklärte. Ohne
Nachweis, dass keine Corona-Infektion vorliegt, dürfen die
Mitarbeiter nicht in die Einrichtung.

Die Regel hatte das Kabinett vergangene Woche beschlossen. Neben den
eigenen Beschäftigten gilt die Pflicht auch für Mitarbeiter von
außen, also zum Beispiel Reinigungskräfte oder Musiklehrer. Der
Freistaat stellt den Kitas Selbsttests bereit. So könnten sich auch
geimpfte oder genesene Beschäftigte freiwillig testen.

Eltern müssen sich nicht testen lassen, wenn sie ihre Kinder bringen
und abholen oder kurz mit den Erziehern reden wollen. Für Kinder soll
es sogenannte Lollitests geben, zudem bekommen Eltern
Berechtigungsscheine für kostenlose Selbsttests - verpflichtend ist
das allerdings nicht. Masken müssen Erwachsene weiter tragen.

An Grund- und Förderschulen sollen am Montag die Pooltests starten.
Allerdings kritisierten Schulleiter, dass der Start zu dem Zeitpunkt
wegen überbordender Bürokratie unrealistisch sei. Auch das
Kultusministerium hatte eingeräumt, dass am Montag nicht alle Schulen
mit den neuen Tests loslegen würden.

Bei den neuen PCR-Tests, die im Labor ausgewertet werden und die als
genauer gelten als die bisherigen Schnelltests, sollen die Kinder an
zwei Tupfern lutschen. Zunächst werden die Proben von allen in einem
größeren Röhrchen gesammelt - also als Pool - untersucht. Findet sich

ein Hinweis auf eine Infektion in der Klasse, werden die zweiten
Proben der Kinder einzeln analysiert.