Bundesrat billigt strengere Gesetze für Bundestagsabgeordnete

Für Bundestagsabgeordnete gelten bald strengere Regeln - das hat der
Bundesrat bei seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl
entschieden. Auf die Bevölkerung kommen auch neue Änderungen zu.

Berlin (dpa) - In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl hat
der Bundesrat am Freitag den Weg für mehrere neue Gesetze frei
gemacht. So wurde eine Konsequenz aus der sogenannten Maskenaffäre
gezogen - nachdem sich mehrere Bundestagsabgeordnete bei
Maskengeschäften zu Beginn der Pandemie unrechtmäßig bereichert
hatten, sollen sie in Zukunft niedrigschwelliger angeben müssen,
welche Nebeneinkünfte sie beziehen.

Eine Initiative, mit der mehrere Länder das umstrittene Werbeverbot
zu Schwangerschaftsabbrüchen abschaffen wollten, fand keine Mehrheit.
Eine Übersicht der wichtigsten Punkte: 

- VERSCHÄRFTE TRANSPARENZREGELN: Abgeordnete müssen dem
Bundestagspräsidenten künftig Nebeneinkünfte bereits ab 1000 Euro im

Monat oder 3000 Euro im Jahr melden. Halten sie Anteile an Kapital-
oder Personengesellschaften, müssen sie diese jetzt ab fünf Prozent
anzeigen. Das Gesetz sieht zudem etwa höhere Strafen bei Bestechung
vor. Künftig wird dies mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem
Jahr und bis zu zehn Jahren geahndet.

- ERNEUERBARE ENERGIEN: Mineralölfirmen müssen künftig mehr
erneuerbare Energien einsetzen, um im Kampf gegen die Erderwärmung
CO2-Emissionen im Verkehr zu senken. Mit dem Beschluss wird
festgelegt, dass Deutschland bis 2030 seinen Anteil erneuerbarer
Energien im Verkehr von derzeit 10 Prozent auf rund 32 Prozent
erhöhen soll. Gelingen soll das, indem die sogenannte
Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe steigt.

- STRAFTATEN: Bei schwersten Straftaten wie Mord können Prozesse
trotz eines früheren Freispruchs künftig neu aufgerollt werden.
Voraussetzung dafür ist, dass eine Verurteilung der betroffenen
Person sehr wahrscheinlich ist. Neue belastende Informationen können
etwa durch neue Untersuchungsmethoden entstehen. Künftig könnte die
Bedeutung der digitalen Forensik wachsen, also der polizeilichen
Auswertung digitaler Datenträger oder von Speichern im Internet.

- BEGLEITUNG VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG: Menschen mit Behinderu
ng
können bei einem Krankenhausaufenthalt künftig leichter von
Angehörigen und anderen Vertrauenspersonen begleitet werden.
Begleitpersonen kann bald unter bestimmten Voraussetzungen ihr
Verdienstausfall erstattet werden.

- ELEKTROAUTO-LADESÄULEN: Fahrer von Elektroautos müssen künftig di
e
Möglichkeit haben, an Ladesäulen mit Debit- oder Kreditkarte zu
zahlen. Ab Juli 2023 müssen verpflichtend Kartenlesegeräte in neue
Ladesäulen eingebaut werden. Ältere Modelle müssen nicht umgerüstet

werden. Die Autobranche will verstärkt auf Bezahlung per App und
andere digitale Modelle setzen. Banken, Städte und Gemeinden dagegen
kritisierten, das schließe viele Nutzer aus.

- LEBENSMITTEL: Weil nach wie vor viele Lebensmittel weggeworfen
werden, soll die Bundesregierung Haftungserleichterungen bei
Nahrungsmittelspenden prüfen. Zu erwägen seien auch steuerliche
Anreize für die Abgabe noch verzehrbarer Produkte mit kurz
abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum. Erklärtes Ziel der
Bundesregierung ist, Lebensmittelabfälle bis 2030 zu halbieren.

- KOMMUNIKATION MIT GERICHTEN: Die sichere elektronische
Kommunikation mit Gerichtsbehörden soll einfacher werden. Bürgerinnen
und Bürger, Unternehmen oder Organisationen können künftig über ein

elektronisches Postfach Dokumente mit Gerichten austauschen.

- SCHORNSTEINE: Damit die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger
belastet wird, müssen bestimmte Schornsteine künftig höher gebaut
werden. So sollen weniger gesundheitsschädigende Stoffe aus
Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen direkt in die Umgebungsluft
gelangen. Die Öffnung neu errichteter Schornsteine muss künftig am
Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden.

- LÄNDERINITIATIVEN, DIE ABGELEHNT WURDEN: Vor dem Bundesrat gab es
Proteste gegen das Gesetz, das die Veröffentlichung bestimmter
Informationen über Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt. Die
meisten Landesregierungen wollen trotzdem an dem Gesetz festhalten -
eine Reform-Initiative unter anderem von Berlin scheiterte. Zuletzt
war der Paragraf 219a bereits so reformiert worden, dass Ärzte nun
öffentlich machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen. Weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht
erlaubt.

Auch eine Reform für lesbische Ehepaare scheiterte. Derzeit gilt die
Ehefrau der biologischen Mutter eines gemeinsamen Kindes nicht
ebenfalls als Mutter, sie muss das Kind nachträglich adoptieren.
Mehrere Länder wollten das ändern, weil sie es als Ungleichbehandlung
verstehen. Denn in heterosexuellen Ehen gilt der Ehemann direkt als
Vater, wenn er nicht der biologische Vater des Kindes ist.