Ministerium: Kein 2G-Optionsmodell für Einzelhandel geplant

Dresden (dpa/sn) - Das mit der neuen Corona-Schutzverordnung geplante
2G-System als Optionsmodell in Sachsen soll nicht für den
Einzelhandel gelten. Für den Zugang zu Geschäften des Einzelhandels,
Supermärkten und Einkaufszentren gelten weiterhin die jeweiligen
Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht, teilte das
Gesundheitsministerium am Donnerstag mit und reagierte damit auf
Medienberichte.

Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und Genesenen (2G) Zutritt zu
gewähren, wird demnach für Restaurants, Veranstaltungen in
Innenräumen, Events bis zu 5000 Personen, Hallenbäder und Saunen
sowie Diskotheken und Clubs diskutiert. Veranstalter sollen
freiwillig über dieses Optionsmodell entscheiden können. Im Gegenzug
soll die Möglichkeit bestehen, Beschränkungen wie die Maskenpflicht
und das Abstandsgebot aufzuheben. Allerdings muss eine
Einlasskontrolle erfolgen.

Endgültig werden die neuen Regeln aber erst mit der neuen
Corona-Schutzverordnung festgelegt, die nächste Woche beschlossen
wird und am Dienstag (21. September) vorgestellt werden soll. Derzeit
laufe das Anhörungsverfahren und die Auswertung, hieß es.