Neue Werte für Beurteilung der Corona-Lage in Hessen

Wiesbaden (dpa/lhe) - Für die Beurteilung der Corona-Lage in Hessen
rückt die Landesregierung mit ihrer neuen Verordnung die Situation in
den Krankenhäusern in den Mittelpunkt. Der dafür vorgesehene Wert der
Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt für Hessen aktuell
2,24, wie das Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. 157 Patientinnen
und Patienten lägen mit einer Covid-19-Infektion auf
Intensivstationen in hessischen Krankenhäuser. Davon würden 137
Menschen beatmet.

Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je
100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer
Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.
Die bislang zur Bewertung genutzte Sieben-Tage-Inzidenz zeigt die
Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben
Tagen. Im täglichen Bulletin des Sozialministeriums waren die neuen
Werte am Donnerstag zum Start der neuen landesweiten Verordnung noch
nicht aufgeführt. Das soll nach Angaben des Ministeriums ab Freitag
der Fall sein.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen lag am Donnerstag in
Hessen bei 90,9 nach 95,5 am Vortag. Binnen eines Tages wurden 1029
neue Ansteckungen und vier Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus
gemeldet. Seit Beginn der Pandemie gab es damit 324 068 Corona-Fälle
in Hessen.

Die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung sind
laut Verordnung an ein zweistufiges Eskalationsstufenkonzept in
Hessen gekoppelt. Stufe eins wird demnach relevant, wenn der
Hospitalisierungswert über acht steigt oder die Zahl der
Intensivpatienten über 200 liegt. Weitergehende Maßnahmen zur
Eindämmung der Pandemie werden dann notwendig, etwa ein Testnachweis
nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der sogenannten
3G-Regel (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) auf
weitere Bereiche.

Stufe zwei kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15
steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt.
Nochmals zusätzliche Maßnahmen werden dann notwendig. Dazu zählt nach

der Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung etwa der Zugang
nur noch mit 2G - also nur für geimpfte und genesene Menschen.