Oberverwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht an allen Schulen

Lüneburg (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die
derzeit geltende Maskenpflicht in Schulgebäuden in Niedersachsen
bestätigt. Eine Ausnahme sei derzeit auch nicht für Grundschüler
geboten, teilte das Gericht nach einem entsprechenden Beschluss am
Donnerstag mit. Eltern hatten im Namen ihrer Kinder gegen die Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen geklagt. Ihrer
Ansicht nach ist diese vor allem für Grundschüler unverhältnismä
ßig.
Das Gericht folgte der Argumentation der Eltern nicht.

Zwar könne das längere Tragen einer Maske bei Kindern zu
kurzfristigen Symptomen wie Kopfschmerzen oder
Konzentrationsstörungen führen. Schwere gesundheitliche Schäden seien

aber nicht belegt. Der Schutz vor Überlastung des Gesundheitssystems
rechtfertige zurzeit noch die generelle Maskenpflicht in
Schulgebäuden. Sobald aber eine Überlastung nicht mehr zu befürchten

sei - etwa bei einer höheren Impfquote -, müsse die Maskenpflicht
zumindest für jüngere Kinder aufgehoben werden. Der
Gerichtsbeschluss ist rechtskräftig.

Seit Ende der Sommerferien müssen alle Schülerinnen und Schüler in
Niedersachsen wieder zur Schule gehen. Sie müssen auch im Unterricht
eine Maske tragen.