Faktencheck: Gilt 3G auch im Wahllokal?

Berlin (dpa) - Wenn die 3G-Regel etwa in Restaurants oder im
Fitnessstudio gilt, müssen alle Besucherinnen und Besucher geimpft,
genesen oder getestet sein. Wie sieht es aber beim Wählen aus?

BEHAUPTUNG: In Wahllokalen gilt 3G: Wer sich nicht daran hält, darf
nicht wählen.

BEWERTUNG: Falsch.

FAKTEN: «Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test
möglich», teilt die Bundesregierung über ihren offiziellen
Facebook-Kanal mit. Demnach können auch Ungeimpfte und Ungetestete am
26. September vor Ort ihre Stimmen abgeben.

Das geht auch aus Corona-Verordnungen der Länder hervor: Im
einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa sind bei
«öffentlichen Wahlen» keine 3G-Nachweise notwendig. In einem
Informationsblatt antwortet die Landeswahlleiterin Berlin auf die
Frage «Gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Wahllokal?» mit: «Nein
,
es besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer Maske.»

Auch der Bundeswahlleiter verweist darauf, dass je nach
Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht
(medizinisch oder FFP2) beim Gang zur Urne gelten könne.