Baden-Württemberg will Testpflicht für Beschäftigte mit Außenkontak t
Stuttgart/Berlin (dpa) - Baden-Württemberg macht sich für eine
bundesweite Testpflicht von Beschäftigten und Selbstständigen ohne
Impf- oder Genesenennachweis stark, wenn sie im Publikumsverkehr
tätig sind. Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher
müssten in fast allen Innenräumen etwa der Gastronomie, in
Kultureinrichtungen oder Fitnessstudios einen Nachweis über Impfung,
Test oder Genesenenstatus vorlegen, heißt es in einem Antrag
Baden-Württembergs für die Gesundheitsministerkonferenz, der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt. «Für Beschäftigte der jeweiligen
Branchen gelten jedoch weiterhin keine 3G-Pflichten», so der Antrag.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hätten Beschäftigten jenseits vom
Homeoffice zwar mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Die
Mitarbeitenden müssten das Angebot aber nicht annehmen. Gerade bei
beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit von der
3G-Pflicht Betroffenen Kontakt hätten, gebe es «ein Ungleichgewicht
der Schutzmaßnahmen». Der Antrag soll zunächst auf einer
Amtschefkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Würzburg
beraten werden. Eine entsprechende Regelung wurde für das Land
bereits beschlossen.
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